Sachverhalt:
Nach § 20 GemHVO
Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die
Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.
Mehrbedarf wird bei
den Wohnsitzgemeindeanteilen (Ausgleichszahlungen) für die Kindertagesbetreuung
voraussichtlich in Höhe von 6.000 EUR entstehen. Über den Ansatz hinausgehende
Mittel können als überplanmäßige Ausgaben per Beschluss bewilligt werden.
Deckungsmöglichkeiten sind u.a. infolge der geringeren Festsetzung der
Kreisumlage und sehr guter Steuerergebnisse innerhalb des Haushaltes vorhanden.
Anlagen:
Übersicht
Erfüllungsstand Haushalt 2019