Beschluss über die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung)

Betreff
Beschluss über die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung)
Vorlage
VO/FV/50-0479/2019
Aktenzeichen
I25
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

 

In der jetzigen Satzung ist eine Regelung enthalten, nach der der Eigentümer eines Gebäudes heranzuziehen ist, sofern Grundstückseigentümer und Gebäudeeigentümer nicht identisch sind. Der Gebäudeeigentümer bleibt nach der Satzungsänderung beitragspflichtig, die Formulierung wird jedoch aktualisiert (durch Verweis auf das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Eine weitere Änderung ist der Wegfall des „Absatz 2“ bei § 34 BauGB in § 5 Absatz 5 a und b. Hier geht es um den Artzuschlag für gewerblich genutzte Grundstücke, die im unbeplanten Innenbereich gelegen sind.

Im Hauptausschuss wurde die Satzungsänderung am 22.10.2019 beraten und die Empfehlung gegeben, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

 

Anlage: Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzungsänderung.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( X ) Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung