Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2019

Betreff
Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2019
Vorlage
IV/FV/20-0966/2019
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Nach § 20 GemHVO Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

 

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.

Ein Nachtragshaushalt ist unter Nutzung der Deckungsmöglichkeiten des doppischen Haushalts nicht erforderlich. Mehrbedarf wird voraussichtlich bei den Wohnsitzgemeindeanteilen (Ausgleichszahlungen) für die Kindertagesbetreuung entstehen. Über den Ansatz hinausgehende Mittel können als überplanmäßige Ausgaben per Beschluss bewilligt werden. Deckungsmöglichkeiten sind u.a. infolge der geringeren Festsetzung der Kreisumlage und sehr guter Steuerergebnisse innerhalb des Haushaltes vorhanden.
 

Anlagen:

Übersicht Erfüllungsstand Haushalt 2019