Problembeschreibung/Begründung:
Die o.g. gewerbliche Baufläche ist Bestandteil des
wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf. Der Bebauungsplan wird
demnach aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf keiner Genehmigung.
Mit dem Bebauungsplan sollen weitere
Gewerbeflächenpotentiale der Gemeinde erschlossen werden.
Die
Planungs- und Erschließungskosten werden von den Grundstückseigentümern
(Investor) übernommen. Dazu zählen auch die Kosten für die evtl. beizubringen
Gutachten zum Artenschutz, Lärm, Verkehr etc. Die Grundstückseigentümer
schließen mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme
sämtlicher Kosten für die Planung und Erschließung ab.
Der Bauausschuss hat am 5.11.19
beraten und empfiehlt: In der nächsten Gemeindevertretung soll der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 9c für das folgende Gebiet gefasst
werden. Das gesamte Gebiet soll als „reines“ Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
Gegenüber den vorherigen Planungen soll das Gebiet nunmehr nicht als Misch- und Gewerbegebiet nach § 6 und § 8 BauNVO, sondern nur noch als reines Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO geplant werden.
Nach Beratung wird
der Beschluss geändert gefasst.
Anlagen
Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9c "Sandkrug -
östlicher Teil" gemäß §§ 2 und 8 BauGB.
Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen zur
Bebauung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen, gewerblichen Bauflächen
östlich der Ortslage „Sandkrug“ sowie den damit verbundenen Ausgleich der
Eingriffe in Natur und Landschaft regeln. Es ist die Festsetzung als
Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO geplant.
2.
Gebietsabgrenzung:
Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 8,0 ha große
Fläche östlich der Ortslage Sandkrug einschließlich der nördlich angrenzenden
Straße nach Papendorf (Erbsenkamp) (s. Anlage).
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Aufstellungsbeschluss
ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine, der Investor
soll alle Kosten tragen