Bebauungsplan Nr. 9c der Gemeinde Papendorf für das Gewerbegebiet "Sandkrug - östlicher Teil", Aufstellungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 9c der Gemeinde Papendorf für das Gewerbegebiet "Sandkrug - östlicher Teil", Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/30-0796/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die o.g. gewerbliche Baufläche ist Bestandteil des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf. Der Bebauungsplan wird demnach aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf keiner Genehmigung.

Mit dem Bebauungsplan sollen weitere Gewerbeflächenpotentiale der Gemeinde erschlossen werden.

 

Die Planungs- und Erschließungskosten werden von den Grundstückseigentümern (Investor) übernommen. Dazu zählen auch die Kosten für die evtl. beizubringen Gutachten zum Artenschutz, Lärm, Verkehr etc. Die Grundstückseigentümer schließen mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme sämtlicher Kosten für die Planung und Erschließung ab.

 

Der Bauausschuss hat am 5.11.19 beraten und empfiehlt: In der nächsten Gemeindevertretung soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 9c für das folgende Gebiet gefasst werden. Das gesamte Gebiet soll als „reines“ Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

 

Gegenüber den vorherigen Planungen soll das Gebiet nunmehr nicht als Misch- und Gewerbegebiet nach § 6 und § 8 BauNVO, sondern nur noch als reines Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO geplant werden.

 

Nach Beratung wird der Beschluss geändert gefasst.

 

Anlagen

 

Geltungsbereich

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9c "Sandkrug - östlicher Teil" gemäß §§ 2 und 8 BauGB.

Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen zur Bebauung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen, gewerblichen Bauflächen östlich der Ortslage „Sandkrug“ sowie den damit verbundenen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft regeln. Es ist die Festsetzung als Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO geplant.

 

2. Gebietsabgrenzung:

Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 8,0 ha große Fläche östlich der Ortslage Sandkrug einschließlich der nördlich angrenzenden Straße nach Papendorf (Erbsenkamp) (s. Anlage).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, der Investor soll alle Kosten tragen