Problembeschreibung/Begründung:
In der jetzigen
Satzung ist eine Regelung enthalten, nach der der Eigentümer eines Gebäudes
heranzuziehen ist, sofern Grundstückseigentümer und Gebäudeeigentümer nicht
identisch sind. Der Gebäudeeigentümer bleibt nach der Satzungsänderung
beitragspflichtig, die Formulierung wird jedoch aktualisiert (durch Verweis auf
das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Eine weitere Änderung ist
der Wegfall des „Absatz 2“ bei § 34 BauGB in § 5 Absatz 5 a, b und c. Hier geht
es um den Artzuschlag für gewerblich genutzte Grundstücke, die im unbeplanten
Innenbereich gelegen sind.
Im Finanzausschuss
wurde die Satzungsänderung am 7.10.2019 beraten und die Empfehlung gegeben, der
Beschlussvorlage zuzustimmen.
Anlage: Erste
Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Erhebung
von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen
(Ausbaubeitragssatzung)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Satzungsänderung.
Finanzielle
Auswirkungen ( X )
Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |