Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 3, Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EURO bis 25.000 EURO
Nach § 2, Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung diese nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.
Um den benannten Beschluss in der Gemeindevertretung am 24. September 2019 fassen zu können, muss die Gemeindevertretung diese Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pölchow beschließt, die auf den
Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall
wieder an sich zu ziehen:
-
Beschluss
zur Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe für die
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
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