Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Betreff
Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit
Vorlage
VO/AV/50-0471/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Gemäß § 3, Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EURO bis 25.000 EURO

 

Nach § 2, Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung diese nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.

Um den benannten Beschluss in der Gemeindevertretung am 24. September 2019 fassen zu können, muss die Gemeindevertretung diese Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Pölchow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

 

-       Beschluss zur Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe für die

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( X ) Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin