Problembeschreibung/Begründung:
Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Kritzmow im Vorwege am 14.05.2019 zugestimmt hat, wurde Herr Follak hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 20.08.2019 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des stellv. Ortswehrführers).
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Ortswehrführer und ihre Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.
Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. der Anlage 1 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung (FwLDAVO M-V) erhalten gewählte Führungskräfte, wie der stellv. Ortswehrführer, nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion den Dienstgrad „Hauptlöschmeister“. Die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrbeamte erfolgt durch den Bürgermeister (§ 4 Abs. 5 FwLDAVO M-V).
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Patrick Follak unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Kritzmow für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 27.08.2019 ernannt wird.
Herr Follak erhält für die Funktion des stellv. Ortswehrführers den Dienstgrad „Hauptlöschmeister“.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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_______entfällt___________ |
Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |