Beschluss zu einem Einspruch gegen das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Papendorf

Betreff
Beschluss zu einem Einspruch gegen das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Papendorf
Vorlage
VO/OS/30-0782/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gegen die Gültigkeit der Wahl sind nach § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) Einsprüche möglich. Diese sind innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses (Ausschlussfrist) unter Angabe der Gründe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleitung einzulegen.

 

Nach § 36 Abs. 1 LKWG M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen. Eine Frist zur Durchführung einer Wahlprüfung ist in M-V gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei den Wahlprüfungsentscheidungen nach § 40 LKWG M-V handelt es sich um feststellende, rechtsgestaltende Verwaltungsakte. Die Vorlage in der Gemeindevertretung hat die Gemeindewahlleitung, nicht der Bürgermeister einzubringen.

 

Die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Papendorf wurde als Stichwahl am 16.06.2019 durchgeführt, die Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgte am 18.06.2019.

Der Einspruch vom 01.07.2019 wurde auf dem Postwege eingelegt. Der Brief, mit Stempel der Postagentur 18059 Rostock 6 vom 03.07.2019, 18.00 Uhr, erreichte die Gemeindewahlleitung am 05.07.2019.

Die Einspruchsfrist endete am 02.07.2019. Damit erfolgte ein Zugang außerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist für Einsprüche.

 

Somit ist der Einspruch als nicht fristgemäß zurückzuweisen. Auf die Zulässigkeit sowie die Einspruchsbegründung kommt es nicht mehr an.

 

Anlagen

Anlagen 1 – 5 (Einspruch mit seinen Anlagen, Briefumschlag)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Einspruch von Frau Christin Richter vom 01.07.2019 gegen das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Papendorf ist nicht fristgemäß eingelegt worden und wird daher zurückgewiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

 

 

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Jörg Blotenberg

Gemeindewahlleiter