Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat den Jahresabschluss der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zum 31. Dezember
2014 i. d. F. vom 26.08.2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat in seiner Sitzung am 26.08.2019 der Gemeindevertretung der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014
zu entlasten.
Anlagen
keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen entlastet gemäß § 60
Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |