Beschluss zur Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Straße "Gutshof" in Sildemow

Betreff
Beschluss zur Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Straße "Gutshof" in Sildemow
Vorlage
VO/BV/30-0778/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die hier benannte Teilfläche ist rein formell Teil der öffentlichen Straße „Gutshof“, da sie bereits im Bodenordnungsverfahren sowie dann folgender Widmung im Zuge des Gesamtflurstücks 43 der Flur 3 öffentlich in Dienst gestellt wurde.

Der Bereich wurde jedoch privat hergestellt, ist von jeher privat genutzt und hat keine Verkehrsbedeutung im Verkehrsnetz der Gemeinde. Da sich die Widmung jedoch auf das gesamte Flurstück erstreckt, ist auch dieser vorgenannte Bereich davon umfasst. Es wird jedoch auch künftig eine Beibehaltung der privaten Nutzung dieser Fläche gewünscht, was nur durch eine Einziehung dieses Bereiches legalisiert werden kann. In welcher privaten Rechtsform (Vermietung, Verkauf) die künftige Nutzung erfolgen soll, ist derzeit noch offen.

Mit diesem Beschluss wird die Einziehung des Teilbereiches beim Landkreis Rostock, der Unteren Straßenaufsichtsbehörde, beantragt. Allein die Straßenaufsicht entscheidet nach Prüfung, ob sie das Einziehungsverfahren eröffnet. Der Landkreis ist dann Herr des durchzuführenden Verfahrens.

 

Anlagen

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Beantragung der Einziehung einer Teilfläche (ca. 308 qm) der Straße „Gutshof“, belegen in der Gemarkung Sildemow, Flur 3, Flurstück 43.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, unmittelbar aus der Einziehung entstehen keine Kosten

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung