Problembeschreibung/Begründung:
Der „DRK Kreisverband Bad Doberan e. V.“ als Träger der Kindertagesstätte „Schwalbennest“ in Kritzmow hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Veränderung Personal- und Verwaltungskosten. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt vom 01.06.2017.
Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Anbei erhalten Sie daher die verhandelte neue Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
Weiterhin sind die Kostenkalkulationen nebst Übersicht (Anlage 2) für den Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich ab 01.06.2019 beigefügt. Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die Unterlagen geprüft. Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung mit dem DRK-Kreisverband gestalten sich die Platzkosten vorbehaltlich des gemeindlichen Einvernehmens ab dem 01.06.2019 wie folgt:
Betreuungsart |
Krippe |
Kindergarten |
Hort |
|||
|
alt |
neu |
alt |
neu |
alt |
neu |
Entgelt
ganztags |
856,00 € |
1033,25
€ |
445,00 € |
525,39
€ |
244,00 € |
284,89
€ |
Entgelt
Teilzeit |
513,60 € |
619,95
€ |
267,00 € |
315,23
€ |
146,40 € |
170,93
€ |
Entgelt
halbtags |
342,40 € |
413,30
€ |
178,00 € |
210,15
€ |
|
|
Das ergibt
für den Krippenplatz eine Steigerung von 20,71% und für den Kindergartenplatz
eine Steigerung von 18,07% und eine Steigerung von 16,76% für den Hortplatz.
Die Laufzeit der Vereinbarung wird auf zwölf Monate befristet, beginnend mit dem ersten Tag des Folgemonats nach Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens (01.06.2019 – 31.05.2020). So kann der Träger frühestens nach Ablauf eines Jahres zu neuen Verhandlungen aufrufen.
Die Verhandlung wurde durch zwei Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.
Laut der Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinden und die Personenberechtigten / Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen. Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung und über den kommunalen Anteil ab 01.06.2019 zu entscheiden.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Kritzmow erteilt ihr Einvernehmen zum
Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.06.2019 für die Kita
„Schwalbennest“ in Kritzmow und beschließt ab 01.06.2019 folgende kommunale
Anteile
Betreuungsart |
Kommunaler Anteil |
Entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag |
Kinderkrippe
ganztags |
370,03 € |
370,02 € |
Kinderkrippe
Teilzeit |
222,02 € |
222,01 € |
Kinderkrippe
halbtags |
148,01 € |
148,01 € |
|
|
|
Kindergarten
ganztags |
187,21 € |
187,21 € |
Kindergarten
Teilzeit |
112,33 € |
112,32 € |
Kindergarten
halbtags |
74,89 € |
74,88 € |
|
|
|
Hort ganztags |
99,13 € |
99,13 € |
Hort Teilzeit |
59,48 € |
59,47 € |
Finanzielle
Auswirkungen
Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |