Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzen der kommunalen Anteile ab 01.06.2019 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Kritzmow

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzen der kommunalen Anteile ab 01.06.2019 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Kritzmow
Vorlage
VO/OS/60-1122/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der „DRK Kreisverband Bad Doberan e. V.“  als Träger der Kindertagesstätte „Schwalbennest“ in Kritzmow hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Veränderung Personal- und Verwaltungskosten. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt vom 01.06.2017.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Anbei erhalten Sie daher die verhandelte neue Leistungsbeschreibung (Anlage 1).

Weiterhin sind die Kostenkalkulationen nebst Übersicht (Anlage 2) für den Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich ab 01.06.2019 beigefügt. Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die Unterlagen geprüft. Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung mit dem DRK-Kreisverband gestalten sich die Platzkosten vorbehaltlich des gemeindlichen Einvernehmens ab dem 01.06.2019 wie folgt:

 

Betreuungsart

Krippe

Kindergarten

Hort

 

alt

neu

alt

neu

alt

neu

Entgelt ganztags

856,00 €

1033,25 €

445,00 €

525,39 €

244,00 €

284,89 €

Entgelt Teilzeit

513,60 €

619,95 €

267,00 €

315,23 €

146,40 €

170,93 €

Entgelt halbtags

342,40 €

413,30 €

178,00 €

210,15 €

 

 

 

Das ergibt für den Krippenplatz eine Steigerung von 20,71% und für den Kindergartenplatz eine Steigerung von 18,07% und eine Steigerung von 16,76% für den Hortplatz.

 

Die Laufzeit der Vereinbarung wird auf zwölf Monate befristet, beginnend mit dem ersten Tag des Folgemonats nach Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens (01.06.2019 – 31.05.2020). So kann der Träger frühestens nach Ablauf eines Jahres zu neuen Verhandlungen aufrufen.

Die Verhandlung wurde durch zwei Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Laut der Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinden und die Personenberechtigten / Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen. Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung und über den kommunalen Anteil ab 01.06.2019 zu entscheiden.

 

 

Anlagen

  1. Leistungsbeschreibung
  2. Kostenkalkulation + Übersicht

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kritzmow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.06.2019 für die Kita „Schwalbennest“ in Kritzmow und beschließt ab 01.06.2019 folgende kommunale Anteile

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

Entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

      370,03 €

      370,02 €

Kinderkrippe Teilzeit

      222,02 €

      222,01 €

Kinderkrippe halbtags

      148,01 €

      148,01 €

 

 

 

Kindergarten ganztags

      187,21 €

      187,21 €

Kindergarten Teilzeit

      112,33 €

      112,32 €

Kindergarten halbtags

        74,89 €

        74,88 €

 

 

 

Hort ganztags

        99,13 €

        99,13 €

Hort Teilzeit

        59,48 €

        59,47 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung