Problembeschreibung/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum
31. Dezember 2014 i. d. F. vom 29.04.2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.04.2019 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow empfohlen, den Bürgermeister für das
Haushaltsjahr 2014 zu entlasten.
Anlagen
Keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |