Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat am 29.04.2019 den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG
geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem
Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl.
Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage
beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen
geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den
Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom
29.04.2019 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der
Gemeinde Kritzmow zum 31. Dezember 2014 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Rechenschaftsbericht
Anlagenübersicht
(nur elektronisch)
Forderungsübersicht
(nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht
(nur elektronisch)
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
(nur elektronisch)
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und Bestätigungsvermerk (nur
elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum
31. Dezember 2014 i. d. F. vom 29.04.2019 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 1.094.972,87 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2014 17.201.957,22
EUR
Eigenkapital per
31.12.2014 9.306.806,91
EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2014 (Nr.37) 1.094.972,87 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2014 (Nr. 42) 739.010,26 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |