Beschluss zum Abbruch des Garagenkomplexes Sievershäger Weg in 18107 Lichtenhagen

Betreff
Beschluss zum Abbruch des Garagenkomplexes Sievershäger Weg in 18107 Lichtenhagen
Vorlage
VO/BV/20-0949/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Aufgrund von § 50 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) sind außerplanmäßige Aufwendungen zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind.

 

Soweit außerplanmäßige Aufwendungen erheblich sind, sind Haushaltsnachträge zu erlassen (§ 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V). Wann diese Erheblichkeit vorliegt, entscheidet die Gemeindevertretung, wenn sie dazu in ihrer Hauptsatzung keine Festsetzungen getroffen hat. Die Erheblichkeit bemisst sich am Volumen der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes. In der Regel liegen die Werte bis 2 %, im Fall von Fehlbeträgen und Investitionen bei 2 – 5 %.

 

Der Garagenkomplex befindet sich auf einer Teilfläche aus dem in der Gemarkung Lichtenhagen, Flur 1 gelegenen Flurstück 39/10. Die Fläche ist mit 248 Garagen bebaut. Der Mietvertrag zwischen der Gemeinde und dem Verein Mühlenberg-Lichtenhagen e. V. endete am 31.12.2017. Wegen der Nichtberäumung der Fläche durch den Mieter legte die Gemeinde Klage beim Landgericht Rostock ein. Ein Urteil in dieser Angelegenheit steht noch aus. Zum Zeitpunkt der Rückgabe der Fläche an die Gemeinde war der Garagenkomplex durch eine Einfriedung gesichert. In den vergangenen Monaten kam es wiederholt zu illegalen Müllablagerungen auf dem Gelände und in den Garagen. Dadurch ist ein Gefahrenpotenzial entstanden, dass sofort zu beseitigen und zu unterbinden ist. Um eine weitere Vermüllung des gemeindeeigenen Grundstücks entgegen zu wirken, ist der Abriss der Garagen dringend geboten und die Maßnahme daher unabweisbar.

Der für die Gemeinde tätige Rechtsanwalt empfiehlt den Abriss durch die Gemeinde vornehmen zu lassen, um die Chancen für die Geltendmachung des Schadens nicht zu verschlechtern.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2019 war die Entwicklung hinsichtlich der lang andauernden rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Garagenverein und dessen Folgen nicht vorhersehbar. Die außerplanmäßige Aufwendung ist daher begründet.

Die Deckung erfolgt aus dem vorläufigen Ergebnisvortrag 2018.

Die aktuelle 1. Änderung zum Flächennutzungsplan 2004 weist den größten Teil des bebauten Geländes künftig als Grünanlage/Spielfläche (ca. 8.000 m²) und die Restfläche (ca. 2.000 m²) als Wohnbaulandfläche (teilweise W15) aus. Entsprechend des Flächennutzungsplanes ist künftig vorgesehen, im Bereich W15 Möglichkeiten der Errichtung von seniorengerechten Wohnangeboten zu schaffen.

Für die Abbrucharbeiten des Garagenkomplexes Sievershäger Weg in Lichtenhagen wurde 2018 ein Gefahrstoffkataster sowie eine Kostenschätzung durch die Balance Ingenieur- und Sachverständigengesellschaft mbH erstellt. Die Kostenschätzung für die Abbrucharbeiten und die Entsorgung belief sich auf 224.003,37 Euro. Zusätzlich werden Kosten für Überwachung der Abbrucharbeiten durch ein Planungsbüro entstehen. Insgesamt ist mit Kosten von 245.000,- Euro zu rechnen.

 

Anlagen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den Abriss des Garagenkomplexes am Sievershäger Weg in Lichtenhagen sowie die dafür erforderliche außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 245.000,- Euro.

 

Diese außerplanmäßige Aufwendung entspricht ca. 5% der im Ergebnishaushalt 2019 veranschlagten Gesamtaufwendungen.

 

Die Gemeindevertretung bewertet die Erheblichkeit dieser außerplanmäßigen Aufwendung im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes als verhältnismäßig, so dass eine Nachtragshaushaltssatzung zur Finanzierung der Abrissmaßnahme nicht zu erlassen ist.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung