Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde Stäbelow beabsichtigt den Aufstellungsbeschluss
für die 7. Änderung des B-Plan Nr. 05 „Dorfmitte“ zu fassen.
Als Investor für dieses Vorhaben hat sich die StEG,
Stäbelower Entwicklungsgesellschaft mbH&Co.KG, Herr Rüdiger Brügge
bereiterklärt.
Alle Kosten die für die Aufstellung der 7. Änderung des
B-Plans Nr. 05 entstehen, werden vom Investor getragen.
Die Sicherung der Finanzierung erfolgt entsprechend der
Vertragsvereinbarung durch die Hinterlegung einer Bürgschaft, durch eine
Vorabzahlung des Investors auf das Konto des Amtes Warnow-West oder durch eine
Vorabzahlung des Investors an das planende Büro.
Der Abschluss des Planänderungsverfahrens erfolgt erst nach
Eingang der Bürgschaft, nach Eingang der Zahlung im Amt Warnow-West oder nach
erfolgter Zahlung an das planende Büro.
Anlagen: Vertragsentwurf
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt den
anliegenden Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der
Aufstellung der 7. Änderung des B-Plans Nr. 05 „Dorfmitte“ der Gemeinde
Stäbelow entstehenden Kosten durch den Investor.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Bull |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |