Problembeschreibung/Begründung:
Es ist vorgesehen, die in der
wirksamen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ausgewiesenen Gebiete im Norden
von Elmenhorst für eine neue Wohn- und Ferienhausbebauung zu erschließen. Dabei
soll eine zeitliche Staffelung in Entwicklungsabschnitte nach den Vorgaben des
Flächennutzungsplanes erfolgen. Die alte Milchviehanlage ist zurück zu bauen. Der Wohnmobilstellplatz soll gesichert und
neu geordnet bzw. erschlossen werden. Die Gemeinde will damit ihren
Wohnbaulandbedarf unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele im
Stadt-Umland-Raum Rostock decken sowie touristische Potentiale verstärkt
erschließen.
Die Planungs- und
Erschließungskosten werden anteilig von den Grundstückseigentümern und der
Gemeinde getragen. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde
abgeschlossen.
Anlagen
Anlage 1 Übersichtsplan Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „Alte Milchviehanlage“ gemäß §§ 2 und 8
BauGB.
Planungsziele: Mit dem
Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung des Plangebietes im Norden von
Elmenhorst mit Wohn- und Ferienhäusern planungsrechtlich geregelt werden. Der
vorhandene Wohnmobilstellplatz soll gesichert und neu geordnet werden. Die alte
Milchviehanlage soll als Wohngebiet überplant werden. Östlich der
Milchviehanlage soll ein Ferienhausgebiet entwickelt werden (SO FH). Westlich
der Milchviehanlage soll der Wohnmobilstellplatz mit Wochenend- bzw.
Ferienhäusern berücksichtigt werden (SO WF). Am nördlichen Ortsrand ist ein
Radwanderweg anzulegen.
2. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
21 umfasst die in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbauflächen
W13a und b sowie W14a und b, als Sondergebiet Ferienhausgebiet (SO FH) und als
Sondergebiet Wohnmobilplatz und Wochenend- bzw. Ferienhäuser (SO WF)
dargestellten Bereiche nördlich der Wohnbebauung an der Hauptstraße, östlich
der Rinderstallanlage und westlich des Pappelweges in Elmenhorst und ist ca. 10
ha groß.
Der Übersichtsplan in der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(Die Finanzierung der Bauleitplanung über private Flächen erfolgt über den Abschluss Städtebaulicher Verträge mit den verschiedenen Investoren. Die Gemeinde finanziert die Bauleitplanung über eigene Flächen.)
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |