Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 21 "Alte Milchviehanlage" der Gemeinde Elmenhorst 7 Lichtenhagen

Betreff
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 21 "Alte Milchviehanlage" der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage
VO/BV/20-0943/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Es ist vorgesehen, die in der wirksamen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ausgewiesenen Gebiete im Norden von Elmenhorst für eine neue Wohn- und Ferienhausbebauung zu erschließen. Dabei soll eine zeitliche Staffelung in Entwicklungsabschnitte nach den Vorgaben des Flächennutzungsplanes erfolgen. Die alte Milchviehanlage ist zurück zu bauen. Der Wohnmobilstellplatz soll gesichert und neu geordnet bzw. erschlossen werden. Die Gemeinde will damit ihren Wohnbaulandbedarf unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele im Stadt-Umland-Raum Rostock decken sowie touristische Potentiale verstärkt erschließen.

 

Die Planungs- und Erschließungskosten werden anteilig von den Grundstückseigentümern und der Gemeinde getragen. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen.

 

 

Anlagen

Anlage 1 Übersichtsplan Geltungsbereich

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „Alte Milchviehanlage“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB.

Planungsziele: Mit dem Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung des Plangebietes im Norden von Elmenhorst mit Wohn- und Ferienhäusern planungsrechtlich geregelt werden. Der vorhandene Wohnmobilstellplatz soll gesichert und neu geordnet werden. Die alte Milchviehanlage soll als Wohngebiet überplant werden. Östlich der Milchviehanlage soll ein Ferienhausgebiet entwickelt werden (SO FH). Westlich der Milchviehanlage soll der Wohnmobilstellplatz mit Wochenend- bzw. Ferienhäusern berücksichtigt werden (SO WF). Am nördlichen Ortsrand ist ein Radwanderweg anzulegen.

 

2. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 umfasst die in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbauflächen W13a und b sowie W14a und b, als Sondergebiet Ferienhausgebiet (SO FH) und als Sondergebiet Wohnmobilplatz und Wochenend- bzw. Ferienhäuser (SO WF) dargestellten Bereiche nördlich der Wohnbebauung an der Hauptstraße, östlich der Rinderstallanlage und westlich des Pappelweges in Elmenhorst und ist ca. 10 ha groß.

Der Übersichtsplan in der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(Die Finanzierung der Bauleitplanung über private Flächen erfolgt über den Abschluss Städtebaulicher Verträge mit den verschiedenen Investoren. Die Gemeinde finanziert die Bauleitplanung über eigene Flächen.)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung