Beschluss zur Fortführung der Planungen für das Gemeindezentrum sowie damit im Zusammenhang stehender Investitionsmaßnahmen

Betreff
Beschluss zur Fortführung der Planungen für das Gemeindezentrum sowie damit im Zusammenhang stehender Investitionsmaßnahmen
Vorlage
VO/BV/80-0546/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

zu

 

  1. Die Gemeinde Ziesendorf plant den Neubau eines Gemeindezentrums mit multifunktionaler Nutzung durch wechselnder Dienstleister (multiples Haus). Die Planungen der Leistungsphase 1 – 4 (incl. Kostenschätzung) liegen vor.

Der nun gewählte Standort Dorfplatz erfordert jedoch weitere Investitionsmaßnahmen mit folgenden Lösungen:

 

  1. Auf dem Grundstück befindet sich eine Bushaltestelle. Mit dem Bau des Gemeindezentrums und im Zusammenhang mit der ohnehin bis zum Jahr 2022 erforderlichen barrierefreien Umgestaltung aller Bushaltestellen im öffentlichen Raum zur Umsetzung der UN- Behindertenkonvention soll dieser Verknüpfungspunkt an die Bushaltestelle Kiesweg verlegt werden. Die Verlegung der Bushaltestelle muss vor Baubeginn des Gemeindezentrums erfolgen (Zwischeninformation der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren).

 

  1. Die Bündelung beider Bushaltestellen am Kiesweg ist nur möglich, wenn eine sichere Querungsmöglichkeit der Landstraße 13 geschaffen wird. Nach Abstimmung aller Beteiligten soll die Querungshilfe durch eine Lichtsignalanlage erfolgen.

 

  1. In der Ortslage Ziesendorf existiert kein Regenwassernetz. Für den Bau des Gemeindezentrums und den Bau der Bushaltestellen ist eine Regenwasserableitung zwingend erforderlich und neu zu errichten.

Es wurde durch die Gemeinde Ziesendorf eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Ableitung des Regenwassers in den Dorfteich beantragt und genehmigt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock verweist darauf, dass mit der Regenwassereinleitung ein Eingriff in das bestehende Teichbiotop erfolgt und Ausgleichmaßnahmen erforderlich sind.

 

 

 

Aufgrund von § 9 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsordnung – Doppik (GemHVO-Doppik) dürfen Mittel für Investitionen jedoch erst im Haushalt veranschlagt werden, wenn Pläne und Kostenberechnungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Folgekosten ersichtlich sind.

 

Die Fortführung der Planungen in dem vorgeschlagenen Umfang ist deshalb notwendig, damit die Gemeindevertretung entscheiden kann, ob und zu welchen Zeitpunkt die Vorhaben umgesetzt werden können und die Mittel dafür im Haushalt veranschlagt werden dürfen.

 

Die genannten Investitionen und die Folgekosten einschließlich der Kreditfinanzierung sind von erheblicher finanzieller Bedeutung für die Gemeinde Ziesendorf, deshalb § 9 GemHVO-Doppik besonders zu beachten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

1         Zusammenstellung Kostenannahmen

 

      2   Terminplan zum Planungs- und Bauablauf

 

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Fortführung der Planungen für das Gemeindezentrum sowie damit im Zusammenhang stehender Investitionsmaßnahmen wie folgt:

  1. Neubau eines Gemeindezentrums als multifunktionales Haus einschließlich Außenanlagen:                                                                                                                                

Leistungsphase 5 – 6

 

  1. Buswendeschleife, Haltebereiche und Gehwege einschließlich Oberflächenentwässerung:

Leistungsphase 1 – 7

  

  1. Fußgängerbedarfsampel:

Leistungsphase 1 -7

 

  1. Regenwassersammler für die Straße, Gemeindezentrum, FFW sowie Ausgleichsmaßnahmen für Regenwassereinleitung

Leistungsphase 1 -7

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

(x ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

Im HH- Planentwurf 2019 sind die noch erforderlichen Planungskosten in Höhe von 207.100 Euro veranschlagt

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung