Problembeschreibung/Begründung:
zu
Der nun gewählte Standort Dorfplatz erfordert jedoch weitere Investitionsmaßnahmen mit folgenden Lösungen:
Es wurde durch die Gemeinde Ziesendorf eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Ableitung des Regenwassers in den Dorfteich beantragt und genehmigt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock verweist darauf, dass mit der Regenwassereinleitung ein Eingriff in das bestehende Teichbiotop erfolgt und Ausgleichmaßnahmen erforderlich sind.
Aufgrund von § 9 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsordnung – Doppik (GemHVO-Doppik) dürfen Mittel für Investitionen jedoch erst im Haushalt veranschlagt werden, wenn Pläne und Kostenberechnungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Folgekosten ersichtlich sind.
Die Fortführung der Planungen in dem vorgeschlagenen Umfang ist deshalb notwendig, damit die Gemeindevertretung entscheiden kann, ob und zu welchen Zeitpunkt die Vorhaben umgesetzt werden können und die Mittel dafür im Haushalt veranschlagt werden dürfen.
Die genannten Investitionen und die Folgekosten einschließlich der Kreditfinanzierung sind von erheblicher finanzieller Bedeutung für die Gemeinde Ziesendorf, deshalb § 9 GemHVO-Doppik besonders zu beachten.
Anlagen
1 Zusammenstellung Kostenannahmen
2 Terminplan zum Planungs- und Bauablauf
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt
die Fortführung der Planungen für das Gemeindezentrum sowie damit im
Zusammenhang stehender Investitionsmaßnahmen wie folgt:
Leistungsphase 5 – 6
Leistungsphase 1 – 7
Leistungsphase 1 -7
Leistungsphase 1 -7
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
Im HH- Planentwurf 2019
sind die noch erforderlichen Planungskosten in Höhe von 207.100 Euro
veranschlagt
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |