Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2013 i.
d. F. vom 25.03.2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen empfohlen, den Bürgermeister
für das Haushaltsjahr 2013 zu entlasten.
Anlagen
Keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen entlastet gemäß § 60 Abs. 5
Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das
Haushaltsjahr 2013.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |