Problembeschreibung/Begründung:
In § 44 Abs. 4 i.V.m. § 144 Abs. 1 KV M-V ist das Verfahren
zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt worden.
Grundsätzlich darf
das Amt zur Erfüllung seiner Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen.
Zuwendungen dürfen
nur durch den Amtsvorsteher oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot
einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder
Vermittlung der Spende entscheidet der Amtsausschuss.
Der Amtsvorsteher
hat das Angebot der Firma Albakom GmbH, Erich- Schlesinger- Straße 62, 18059
Rostock entgegengenommen, dem Amt eine Rechnung in Höhe von 1.035,30 EUR für
die Software- Fehlerbehebung an einem installierten Starboard inklusive der
Kilometerpauschale für An- und Abfahrt zum Installationsort für die
Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow zu erlassen.
Aus diesem Grund
muss der Amtsausschuss über die Annahme der Spende entscheiden.
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
beschließt, die Spende von
der Firma Albakom GmbH, Erich- Schlesinger- Straße 62, 18059 Rostock in Höhe
von 1.035,30 EUR in Form einer Sachspende zum
Zwecke einer in 2018 erbrachten Dienstleistung für die Regenbogenkinder
Grundschule Kritzmow anzunehmen.
Die Dienstleistung
beinhaltete eine Software- Fehlerbehebung einer der bereits installierten
“Starboards“ (interaktives Whiteboard – elektronische Tafel mit Software)
inklusive der Kilometerpauschale für An- und Abfahrt zum Installationsort.
Finanzielle
Auswirkungen
(X ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(zusätzliche Einnahmen zur Verringerung der Eigenmittel im Produkt 211-Schule)
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |