Beschluss zur Annahme einer Spende für die Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow

Betreff
Beschluss zur Annahme einer Spende für die Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow
Vorlage
VO/OS/10-0442/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

In § 44 Abs. 4  i.V.m. § 144 Abs. 1 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt worden.

 

Grundsätzlich darf das Amt zur Erfüllung seiner Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen.

 

Zuwendungen dürfen nur durch den Amtsvorsteher oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung der Spende entscheidet der Amtsausschuss.

 

Der Amtsvorsteher hat das Angebot der Firma Albakom GmbH, Erich- Schlesinger- Straße 62, 18059 Rostock entgegengenommen, dem Amt eine Rechnung in Höhe von 1.035,30 EUR für die Software- Fehlerbehebung an einem installierten Starboard inklusive der Kilometerpauschale für An- und Abfahrt zum Installationsort für die Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow zu erlassen.

Aus diesem Grund muss der Amtsausschuss über die Annahme der Spende entscheiden.

 

 

 

 

Anlagen: keine

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt, die Spende von der Firma Albakom GmbH, Erich- Schlesinger- Straße 62, 18059 Rostock in Höhe von 1.035,30 EUR in Form einer Sachspende zum Zwecke einer in 2018 erbrachten Dienstleistung für die Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow anzunehmen.

Die Dienstleistung beinhaltete eine Software- Fehlerbehebung einer der bereits installierten “Starboards“ (interaktives Whiteboard – elektronische Tafel mit Software) inklusive der Kilometerpauschale für An- und Abfahrt zum Installationsort.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(zusätzliche Einnahmen zur Verringerung der Eigenmittel im Produkt 211-Schule)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung