Problembeschreibung/Begründung:
Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 bis 25.000 EUR.
Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit wieder an sich ziehen.
Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt, folgende auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeiten für folgende Einzelfälle wieder an sich zu ziehen:
- Beschluss einer
überplanmäßigen Ausgabe für die Neugestaltung der Schulwegsicherung Niendorf
Buswendeschleife
und
- Beschluss einer
überplanmäßigen Ausgabe für die Neugestaltung der Feuerwehrstellfläche Niendorf
Finanzielle
Auswirkungen
Keine
________________ |
_______________________ |
|
Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin |
|