2. Beschluss zur vorübergehenden Überlassung einzelner Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses in Papendorf an Dritte

Betreff
2. Beschluss zur vorübergehenden Überlassung einzelner Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses in Papendorf an Dritte
Vorlage
VO/BV/30-0765/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Mit dem Beschluss Nr. 175-25/09 hat die Gemeindevertretung dem Bürgermeister die Möglichkeit eingeräumt, folgendem Nutzerkreis den vorübergehenden Gebrauch einzelner Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses anlassbezogen zu gestatten:

 

-       Vereinen mit gemeinnützigen Zwecken in der Gemeinde

für Versammlungen (ohne Nutzungsentgelt)

-       Aktiven-, Reserve- und Ehrenmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf

zu besonderen, privaten, abschließend benannten Anlässen:

·         eigener, runder Geburtstag ab 40 Jahre,

·         eigene Hochzeit und

·         Ehejubiläen ab Silberhochzeit.

(Nutzungsentgelt nach Nutzungsdauer:              bis 3 Stunden                    = 25 Euro;

über 3 Stunden               = 100 Euro)

 

Derzeit liegen im Amt zwei Anträge von aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr vor, die die Räumlichkeiten für Jugendweihefeiern der eigenen Kinder nutzen möchten.

Nachgefragt wurde in der Vergangenheit, ob die Mitglieder der Feuerwehr die Räume nicht auch für Einschulungsfeiern der eigenen Kinder nutzen könnten.

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Papendorf hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 21.01.2019 angeregt, für den Mehrgenerationenraum und den Mehrzweckraum im Feuerwehrgebäude eine Nutzungsordnung zu erstellen.

 

Erforderlich dazu wäre jedoch eine Neukalkulation der Kosten beider Gebäude als Grundlage für die Erhebung öffentlich-rechtlicher Gebühren oder privatrechtlicher Entgelte. Der Aufwand hierfür ist wegen der geringen Raumkapazität der zu überlassenden Räume, des beschränkten Nutzerkreises und der zu erwartenden Einnahmen unverhältnismäßig hoch. Darüber hinaus will das Amt den Gemeinden im Hinblick auf die anstehende Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden noch Vorschläge entwickeln, die Nutzung der kommunalen Objekte so zu gestalten, dass diese möglichst nicht als steuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art gelten.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, zunächst nur den vorhandenen Beschluss zu ergänzen. Sofern weitere Änderungen der Überlassung gewünscht sind, können diese ebenfalls durch Beschluss der Gemeindevertretung vorgenommen werden.

 

Für den Mehrgenerationenraum gibt es zwar keinen formellen Beschluss über die Überlassung, jedoch ist auf aufgrund von § 14 Abs. 2 der KV M-V und dem Gleichheitsgebot ein Anspruch auf die Nutzung dieser öffentlichen Einrichtung entstanden. Denn, ob es sich um eine öffentliche Einrichtung handelt, kommt nicht nur durch formelle Widmung (Beschluss, Benutzungssatzung, Benutzungsordnung) zum Ausdruck, sondern auch durch eine entsprechende Überlassungs- und Nutzungspraxis. Auf dieser Grundlage dient der Raum derzeit:

 

im Wesentlichen:

-       der Gemeindevertretung, deren Ausschüsse und dem Bürgermeister zur Erfüllung ihrer Aufgaben

-       den Senioren der Gemeinde

-       Vereinen mit gemeinnützigen Zwecken in der Gemeinde

 

regelmäßig:

-                      dem Angebot der Kirchgemeinde Biestow für die Einwohner der Gemeinde (Beschluss zur kostenlosen Überlassung vorhanden)

 

gelegentlich:

-       den Parteien und Wählergemeinschaften mit Ortsbezug für Wahlveranstaltungen

(Orientiert am Nutzungsentgelt für den Feuerwehrraum „bis zu 3 Stunden“ war für von der SPD eine Miete von 25 Euro erhoben worden.)

 

Nach § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde darf der Bürgermeister befristete Mietverträge unterhalb eines Jahresbetrages von 2.000 € und einer Laufzeit von weniger als 2 Jahren abschließen. Damit könnte die Überlassung an Parteien und Wählergemeinschaften jeweils im Einzelfall geregelt werden.

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Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt ergänzend zu Ziffer 2 des Beschlusses Nr. 175-25/09 vom 14.04.2009:

 

Als Antragsgründe für die Überlassung der Räumlichkeiten an die aktiven, Reserve- und Ehrenmittglieder der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf gelten auch folgende besondere private Anlässe:

Einschulungen und Jugendweihen eigener bzw. im eigenen Haushalt lebender Kinder und Jugendlicher.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

Eventuell werden höhere Mieteinnahmen aufgrund der Erweiterung der Anlassgründe für eine Überlassung an einen bestimmten Nutzerkreis erzielt.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung