Problembeschreibung/Begründung:
Bei der
Gemeinde Kritzmow wurde eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für die
Liegenschaft Satower Straße 11 beantragt (Kfz-Meisterbetrieb Röllig), um durch
Anhebung der festgesetzten Grundflächenzahl die Errichtung eines zusätzlichen
Gebäudes auf dem Wohn- und Betriebsgrundstück zu ermöglichen.
Das
Anliegen wurde unter planerischen Gesichtspunkten geprüft und befürwortet. Mit
dem Grundstückseigentümer wurden dabei die Zweckmäßigkeit und die
Erforderlichkeit der seit 1993 bestehenden Festsetzungen im Hinblick auf die
Entwicklungsmöglichkeiten der Kfz-Werkstatt erörtert. Die Flst. 11/16, 11/17
werden bereits heute für Stellplatzzwecke der Werkstatt genutzt und sind für
diese Funktion auch künftig erforderlich. Die Planstraße G (Flst. 11/16) ist
als Verkehrsfläche gegenwärtig funktionslos. Sie wird auch zukünftig von Hrn.
Röllig als Eigentümer des potenziell angeschlossenen Flst. 11/21 (Gartenkolonie
„Wilsener Weg I) nicht benötigt. Die Gartenkolonie ist von Westen über den
Wilsener Weg hinreichend erschlossen. Im Ergebnis wird deshalb vorgeschlagen,
die Mischgebietsfestsetzung auf das Flst. 11/17 auszudehnen und die Planstraße
G aufzugeben.
Die
Änderungsziele erfüllen die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte
Verfahren (§ 13a BauGB) ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichspflicht für die
angestrebte Erhöhung der zulässigen Versiegelung. Soweit die mit der Planstraße
G entfallenden Baumpflanzgebote seinerzeit als Ausgleichsmaßnahme bilanziert
waren, sind sie allerdings auf dem Baugrundstück bzw. an anderem Ort zu
ersetzen.
Der
Antragsteller hat seine Bereitschaft erklärt, die mit der Planung entstehenden Kosten
zu tragen und sich dazu gegenüber der Gemeinde in einem s/b Vertrag zu
verpflichten.
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, der Einleitung eines Planänderungsverfahrens
zuzustimmen. In Anbetracht der bereits konkret umrissenen Änderungsinhalte wird
vorgeschlagen, von einer gesonderten Beschlussfassung über einen
Änderungsentwurf abzusehen. Verwaltung und Planer werden dadurch in die Lage
versetzt, die mit den Kommunalwahlen zu erwartende Beratungspause für das
Änderungsverfahren zu nutzen und der GV sodann einen endabgestimmten
Änderungsplan zur Prüfung und Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen
Geltungsbereich und Planungsziele
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr.
04 „Am Wald“ zu ändern. Der Änderungsbereich umfasst die Liegenschaft
Satower Straße 11 in Kritzmow (Flst. 11/13, 11/15 – 17, Gmk. Kritzmow, Flur
1). Mit der Planänderung werden folgende Ziele
verfolgt: - Aufgabe
der Planstraße G - Ausdehnung
der Mischgebietsfestsetzung auf die Flst. 11/16, 11/17 mit entsprechender
Anpassung der Baugrenzen - Festsetzung
einer Grundflächenzahl von 0,6. |
2. |
Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a BauGB geändert werden. |
3. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen, sobald die Tragung der Planungskosten vertraglich gesichert ist. |
4. |
Der geänderte Plan ist nach Durchführung des
vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens zum satzungsändernden Beschluss
vorzulegen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine, die Kosten
werden direkt vom Investor beglichen
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |