Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.01.2019 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.01.2019 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage
VO/OS/20-0923/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das Institut Leben & Lernen e. V. als Träger der Kindertagesstätten Kita „Klabauterkinder“ und Hort „An den Mühlen“ in Elmenhorst/Lichtenhagen hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Tarifsteigerung zum 01.01.2019. Die letzte Leistungsvereinbarung der Kita „Klabauterkinder“ und des Horts „An den Mühlen“ stammt vom 01.01.2018.

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Anbei erhalten Sie daher die verhandelten neuen Leistungsbeschreibungen und Kostenkalkulationen (Anlage 1a/1b und 2a/2b). Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 06.12.2018 das neue Entgelt für die Zeit ab 01.01.2019 mit dem Träger Institut Leben & Lernen e. V. mit einer Laufzeit von jeweils 12 Monaten verhandelt. Die daraus resultierenden Platzkosten gestalten wie folgt:

 

 

Betreuungs-art

Krippe

Kindergarten

Hort

 

alt

neu

alt

neu

alt

neu

ganztags

817,31 €

884,16 €

439,06 €

479,97 €

236,75 €

247,51 €

Teilzeit

490,39 €

530,50 €

263,44 €

287,98 €

142,05 €

148,51 €

halbtags

326,92 €

353,66 €

175,62 €

191,99 €

-

-

 

Das ergibt für den Krippenplatz eine Steigerung von 8,18 %, für den Kindergartenplatz eine Steigerung von 9,32 % und für den Hortplatz eine Steigerung von 4,55 %.

Die Verhandlung wurde durch zwei Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

Laut der Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinden und die Personenberechtigten/ Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen.

Derzeit beträgt der kommunale Anteil für die Kindertagesstätten 50 %.

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarungen (Anlage 1a (Krippe/Kiga) und 1b (Hort)) und über den kommunalen Anteil ab 01.01.2019 (Anlage 2a (Krippe/Kiga) und 2b (Hort) zu entscheiden.

 

Anlagen

1a) Leistungsbeschreibung Krippe und Kindergarten

1b) Leistungsbeschreibung Hort

2a) Kostenkalkulation Krippe und Kindergarten

2b) Kostenkalkulation Hort

3)      Aufteilung der kommunalen Anteile

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Elmenhorst / Lichtenhagen erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.01.2019 für die Kita „Klabauterkinder“ in Elmenhorst und dem Hort „An den Mühlen“ in Lichtenhagen und beschließt ab 01.01.2019 folgende kommunalen Anteile:

Kita „Klabauterkinder“

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

295,48 €

295,48 €

Kinderkrippe Teilzeit

177,29 €

177,29 €

Kinderkrippe halbtags

118,19 €

118,19 €

 

 

 

Kindergarten ganztags

164,50 €

164,50 €

Kindergarten Teilzeit

98,70 €

98,70 €

Kindergarten halbtags

65,80 €

65,80 €

 

Hort „An den Mühlen“

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag

Hort ganztags

80,44 €

80,44 €

Hort Teilzeit

48,27 €

48,26 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung