Problembeschreibung/Begründung:
Das
Institut Leben & Lernen e. V. als Träger der Kindertagesstätten Kita
„Klabauterkinder“ und Hort „An den Mühlen“ in Elmenhorst/Lichtenhagen hat einen
Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet
die Erforderlichkeit mit der Tarifsteigerung zum 01.01.2019. Die letzte
Leistungsvereinbarung der Kita „Klabauterkinder“ und des Horts „An den Mühlen“
stammt vom 01.01.2018.
Gemäß § 16
Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den
Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde
abzuschließen. Anbei erhalten Sie daher die verhandelten neuen
Leistungsbeschreibungen und Kostenkalkulationen (Anlage 1a/1b und 2a/2b). Der
Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 06.12.2018 das neue Entgelt für die
Zeit ab 01.01.2019 mit dem Träger Institut Leben & Lernen e. V. mit einer
Laufzeit von jeweils 12 Monaten verhandelt. Die daraus resultierenden
Platzkosten gestalten wie folgt:
Betreuungs-art |
Krippe |
Kindergarten |
Hort |
|||
|
alt |
neu |
alt |
neu |
alt |
neu |
ganztags |
817,31 € |
884,16 € |
439,06 € |
479,97 € |
236,75 € |
247,51 € |
Teilzeit |
490,39 € |
530,50 € |
263,44 € |
287,98 € |
142,05 € |
148,51 € |
halbtags |
326,92 € |
353,66 € |
175,62 € |
191,99 € |
- |
- |
Das ergibt
für den Krippenplatz eine Steigerung von 8,18 %, für den Kindergartenplatz eine
Steigerung von 9,32 % und für den Hortplatz eine Steigerung von 4,55 %.
Die
Verhandlung wurde durch zwei Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird
der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.
Laut der
Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinden und die
Personenberechtigten/ Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf
(Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der
kommunale Anteil mindestens 50% betragen.
Derzeit
beträgt der kommunale Anteil für die Kindertagesstätten 50 %.
Die
Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der
neuen Leistungsvereinbarungen (Anlage 1a (Krippe/Kiga) und 1b (Hort)) und über
den kommunalen Anteil ab 01.01.2019 (Anlage 2a (Krippe/Kiga) und 2b (Hort) zu
entscheiden.
Anlagen
1a)
Leistungsbeschreibung Krippe und Kindergarten
1b)
Leistungsbeschreibung Hort
2a)
Kostenkalkulation Krippe und Kindergarten
2b)
Kostenkalkulation Hort
3) Aufteilung
der kommunalen Anteile
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Elmenhorst / Lichtenhagen erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen
Leistungsvereinbarung ab 01.01.2019 für die Kita „Klabauterkinder“ in
Elmenhorst und dem Hort „An den Mühlen“ in Lichtenhagen und beschließt ab
01.01.2019 folgende kommunalen Anteile:
Kita
„Klabauterkinder“
Betreuungsart |
Kommunaler Anteil |
entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag |
Kinderkrippe ganztags |
295,48 € |
295,48 € |
Kinderkrippe Teilzeit |
177,29 € |
177,29 € |
Kinderkrippe halbtags |
118,19 € |
118,19 € |
|
|
|
Kindergarten ganztags |
164,50 € |
164,50 € |
Kindergarten Teilzeit |
98,70 € |
98,70 € |
Kindergarten halbtags |
65,80 € |
65,80 € |
Hort „An
den Mühlen“
Betreuungsart |
Kommunaler Anteil |
entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag |
Hort ganztags |
80,44 € |
80,44 € |
Hort Teilzeit |
48,27 € |
48,26 € |
Finanzielle
Auswirkungen
Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |