Sachverhalt:
Durch die aktuelle
und zu erwartende Nachfrage nach einem bedarfsgerechten Angebot im Bereich der
Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt ist die Anzahl an bestehenden Plätzen in
der Kindertagestätte Stäbelow unzureichend.
Ausgehend von den
derzeit üblichen Gruppengrößen von 6 Krippen- und 15 Kindergartenkindern ist
die Schaffung von drei weiteren Krippengruppen mit insgesamt 18 Plätzen und
einer weiteren Kindergartengruppe mit 15 Plätzen bedarfsgerecht.
Auf Grund der
Gebäudekubatur und Raumaufteilung des Bestandsgebäudes sowie der angrenzenden
Geländeverhältnisse ist ein Anbau an das Gebäude nicht möglich. Folglich ist
eine Kapazitätserweiterung nur durch einen Erweiterungsbau möglich.
Um einen räumlichen
Zusammenhang mit dem Bestandsgebäude und den Außenanlagen zu erreichen, besteht
die Möglichkeit, im rückwärtigen Bereich des Kita-Grundstückes einen
Erweiterungsbau vorzusehen. Hierzu ist im Vorfeld eine Änderung des B-Planes
Nr. 7 erforderlich, da die Fläche als naturnahe Parkfläche ausgewiesen ist.
Bis zum Protokoll
der Gemeindevertretersitzung vom 28.11.2018 hatte die Bauverwaltung kaum Kenntnis
von möglichen Plänen zu einer Kita-Erweiterung. Da auch die Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2019 in der v. g. Sitzung beschlossen wurde, war ein
entsprechender Finanzbedarf nicht mehr planbar. Somit stehen in diesem Jahr
keine finanziellen Mittel zur Verfügung.
Nach derzeitigem
Sachstand ist folgender zeitlicher Rahmen möglich:
2019: - Abstimmung in der Gemeinde zum Standort
und Umfang (Anzahl an Betreuungsplätzen) der Maßnahme
- Änderung des B-Planes und
Schaffung von Baurecht
- Abstimmung mit dem zukünftigen
Träger der Einrichtung zu Personalraum, Küche, Mehrzweckraum, Ausstattung, etc.
- Auswahl eines Planungsbüros
- Stellungnahme des Jugendamtes
zur Maßnahme
- Vor- und Entwurfsplanung mit
Kostenberechnung
Die finanziellen Mittel für
notwendige Planungsleistungen können nach derzeitigem Stand nur
durch einen Nachtragshaushalt
bereitgestellt werden.
- Abstimmung des Raumkonzeptes
mit dem Jugendamt
2020: - Anmeldung der Maßnahme beim Landkreis für
das Förderjahr 2021 mit den voraussichtlichen Gesamtkosten (Termin:
28.02.2020)
- Bauantrag
- Fördermittelantrag bis
31.08.2020 inkl. Baugenehmigung
2021: - möglicher Baubeginn
Bei dem Erweiterungsbau ist mit einem Nutzflächenbedarf von mindestens 335 m², ausgehend von der Anzahl der Betreuungsplätze, zu rechnen. Eine Kostenschätzung ist auf Grund der derzeitigen Marktlage schwierig. Auszugehen ist aber von Planungs- und Baukosten (ohne Ausstattung) von ca. 750.000,- Euro. In der Summe sind Besonderheiten durch das Baugrundstück (Baugrund, Geländeverlauf) und beim Gebäude nicht berücksichtigt.
Anlagen: