Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Betreff
Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit
Vorlage
VO/AV/40-0639/2019
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

 

 

-       Überplanmäßige Ausgabe für den Mehrgenerationenplatz in Stäbelow

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis:

 

Gremium:                                                    Sitzung am:                                    TOP:

                                                                                                                                            

[  ]          Einstimmig

[  ]          laut Beschlussvorschlag

[  ]          mit Stimmenmehrheit

[  ]          Abweichender Beschlussvorschlag

 

Ja-Stimmen:                         ___

Nein-Stimmen:                    ___

Stimmenenthaltungen:      ___

                                                                                                                                            

 

Problembeschreibung/Begründung:

Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EUR bis 25.000 EUR.

 

Die Gemeindevertretung kann nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.

 

Um den benannten Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe in der Gemeindevertretersitzung am 27.02.2019 zu fassen, muss die Gemeindevertretung die Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin