Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die auf den
Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall
wieder an sich zu ziehen:
-
Überplanmäßige
Ausgabe für den Mehrgenerationenplatz in Stäbelow
Beratungsergebnis:
Gremium: Sitzung
am: TOP:
[ ] Einstimmig |
[ ] laut Beschlussvorschlag |
[ ] mit Stimmenmehrheit |
[ ] Abweichender Beschlussvorschlag |
Ja-Stimmen: ___
Nein-Stimmen: ___
Stimmenenthaltungen: ___
Problembeschreibung/Begründung:
Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow
trifft der Hauptausschuss Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben
je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EUR bis 25.000 EUR.
Die Gemeindevertretung kann nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.
Um den benannten Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe in der Gemeindevertretersitzung am 27.02.2019 zu fassen, muss die Gemeindevertretung die Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin |
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