Beschluss - Bestellung ehrenamtliche Seniorenbetreuerin und Gewährung einer Aufwandsentschädigung

Betreff
Beschluss - Bestellung ehrenamtliche Seniorenbetreuerin und Gewährung einer Aufwandsentschädigung
Vorlage
VO/OS/50-0460/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Seniorenbetreuung in der Gemeinde erfolgte bisher über die beiden ehrenamtlich tätigen Betreuerinnen Frau Koeppe und Frau Ziegler. Beide hatten nach Ihrem langjährigen Wirken bereits rechtzeitig ihren Rücktritt von diesen Funktionen zum 31.12.2018 angekündigt, weshalb die Gemeinde in der Folge nach neuen Lösungen für die Seniorenbetreuung suchte.

Im Ergebnis persönlich geführter Gespräche konnte durch die Bürgermeisterin personell Ersatz gefunden werden.    

Um auch künftig ein gutes Niveau in der Seniorenarbeit zu gewährleisten, wird die Gemeinde ab 10.04.2019 allgemein eine ehrenamtliche Seniorenbetreuerin bestellen. Mit der Bestellung ist die Betreuerin zugleich gesetzlich unfallversichert.

Aufgrund § 17 EntschVO M-V kann, soweit nicht andere Vorschriften eine Entschädigung regeln, auch anderen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, wie z. B. Seniorenbetreuern, eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung gewährt werden.

Es wird empfohlen, sich dabei, wie zuletzt, an den sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen (siehe dazu § 14 Abs. 7 EntschVO M-V) zu orientieren. Danach darf in Gemeinden mit ehrenamtlicher Verwaltung und in Ämtern die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung 40 Euro nicht übersteigen.

Um das ehrenamtliche Wirken zusätzlich zu motivieren, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Höhe der monatlichen Entschädigung für Seniorenbetreuer auf 30 Euro festzusetzen.

Soweit die Gemeinde entsprechende finanzielle Mittel im Haushalt bereitstellt, erfolgt die Zahlung der Entschädigung nur für die Dauer der tatsächlichen Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit und mit Fälligkeit zum Monatsende.

Mit der Entschädigung sind alle persönlichen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes anfallen, abgegolten.

Ab 10.04.2019 wird Frau Dorit Möller wohnhaft in Pölchow die Aufgabe als Seniorenbetreuerin wahrnehmen.

Sofern die Betreuer personell wechseln, gelten für die Nachfolger die Regelungen dieses Beschlusses weiter fort. 

 

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V)
vom 4. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 289
)

Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pölchow bestellt ab dem 10.04.2019 eine ehrenamtliche Seniorenbetreuerin in der Gemeinde.

Die Tätigkeit umfasst in Abstimmung mit der Bürgermeisterin die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Seniorenbetreuung und eigenständige Organisation von Veranstaltungen.

Soweit die Gemeinde entsprechende finanzielle Mittel im Haushalt bereitstellt, erhält die Betreuerin für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine pauschalisierte Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 30 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

( x ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-/außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeisterin

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung