B-Plan Nr. 11, 3. Änd. „In de Wischen“ – Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

Betreff
B-Plan Nr. 11, 3. Änd. „In de Wischen“ – Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
Vorlage
VO/BV/70-0761/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Aus dem Plangebiet „In de Wischen“ soll in Richtung Dorfstraße ein öffentlicher Korridor für die Gewährleistung einer geordneten Regenwasserableitung bei Starkregenereignissen rechtsverbindlich gesichert werden. Die Planungsabsicht erfordert eine Änderung des rechtskräftigen B-Plans.

Das Änderungsverfahren soll gleichzeitig für eine Anpassung der straßenseitigen Baugrenze an den Gebäudebestand entlang der Dorfstraße genutzt werden, da die bisher festgesetzte Baugrenze ohne besondere Begründung in den Bestand des Eigentums der Betroffenen eingreifen und aufgrund der vorhandenen Bebauungssituation auch nicht umsetzbar ist.

Die Änderung kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit einer einstufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Entsprechend den Vorabstimmungen wird als Anlage ein Entwurf des Änderungsplans nebst Begründung zur Billigung vorgelegt, auf dessen Grundlage das weitere Planänderungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Anlagen

1        Entwurf der 3. Änderung

2        Begründung

3        Zustimmung zu einem/einer außerplanmäßigen Aufwand/- Auszahlung

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr. 11 „In de Wischen“ zu ändern (3. Änderung).

Als Planungsziel wird die Sicherung einer Regenwasserablaufbahn ausgehend von der Wendeanlage der Straße ‚In de Wischen‘ in Richtung Dorfstraße und eine Anpassung der straßenseitigen Baugrenze entlang der Dorfstraße an den Gebäudebestand angestrebt.

2.

Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.

3.

Der Entwurf der 3. Änderung des B-Plans Nr. 11 nebst Begründung wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB bestimmt (Anlagen 1, 2).

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage 3 „Zustimmung zu einem/einer außerplanmäßigen Aufwand/- Auszahlung“)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung