Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen (Kostenersatzsatzung - FwKostSatzung)

Betreff
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen (Kostenersatzsatzung - FwKostSatzung)
Vorlage
VO/OS/70-0760/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Zum rechtlichen Aspekt:

 

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald erklärt in seinem Urteil 1L 93/08 vom 30.11.2011, dass Gebührensatzungen, welche keine ordnungsgemäße Kalkulation der Gebührensätze aufweisen, unvollständig und somit unwirksam sind.

Weiterhin erklärt das Oberverwaltungsgericht, dass nur die Kosten eines konkreten Einsatzes berücksichtigt werden können und hierbei zwischen zwei Kostengruppen zu unterscheiden sei:

-       einsatzbedingte Kosten, welche Folgen konkreter Einsätze sind und

-       Vorhaltekosten, welche ganzjährig zur Unterhaltung einer Feuerwehr anfallen und somit unabhängig von den einsatzbedingten Kosten aus zu betrachten sind.

 

Bei Letzterem sei allerdings zu berücksichtigen, dass § 26 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) einen eigenen Kostenerstattungsanspruch enthalte und § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) zur Bestimmung für die Kalkulation einer Benutzungsgebühr nicht vollständig anzuwenden ist. Der angewandte Maßstab die Vorhaltekosten ganzjährig auf die Einsatz- Jahreseinsatzstunden umzulegen, ist falsch. Einer Gemeinde obliegt ganzjährig ihren Aufgaben zum abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung auf ihrem Gebiet nachzukommen.

 

Auch die derzeit bestehende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 1998, zuletzt geändert am 28. November 2001 beruht auf der fehlerhaften Kalkulation und bedurfte daher einer Überarbeitung.

 

 

Zur Kalkulation:

 

Die Gemeinde Lambrechtshagen hält zur Aufgabenerfüllung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung auf ihrem Gemeindegebiet für die FFw Lambrechtshagen derzeit 23 aktive Mitglieder und folgende Fahrzeuge vor:

-       Einsatzleitwagen 1 – ELW 1,

-       Löschgruppenfahrzeug 20/16 – LF 20/16 und ein

-       Tanklöschfahrzeug 16/25 – TLF 16/25.

 

Für die Ermittlung der jeweiligen Kosten wurde der Zeitraum von 2015 bis 2018 betrachtet und je ein Mittelwert für die Vorhaltekosten und der einsatzbezogenen Kosten gebildet.

 

Vorhaltekosten

Mit dem neuen Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) vom 21.12.2015, ermöglicht der Gesetzgeber die Vorhaltekosten auf der Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten zu berechnen (§ 25 Abs. 3 Satz 5). Hierbei wird als Berechnungsgrundlage die Nutzungszeit im gewerblichen Bereich herangezogen und dementsprechend von 2000 Stunden ausgegangen (50 Wochen zu je 40 Stunden = 2000).

 

Um eine genauere und detailliertere Kostenermittlung der Personalkosten darstellen zu können, wird bei diesen Vorhaltekosten unterschieden zwischen personalabhängige Kosten und personalunabhängige Kosten.


Einsatzbezogene Kosten

Für die Ermittlung der einsatzbezogenen Kosten wurde der Durchschnitt der Einsatzstunden des Personals bzw. der Fahrzeuge zu Grunde gelegt. Die Durchschnittsermittlung ermöglicht die Verwendung eines möglichst gleichmäßigen Divisors und dient damit dem Ausgleich von jährlichen Schwankungen.

Die Grundlage zur Berechnung des Durchschnitts der Einsatzstunden bildet das

Datenverwaltungsprogramm FOX 112.

Somit ergeben sich folgend durchschnittliche Einsatzstunden:

Personal         411,00 Stunden

ELW 1               22,50 Stunden

LF 20/16           29,39 Stunden

TLF 16/25         25,02 Stunden

 

Alle einsatzbezogenen anfallenden Sachkosten für Schaummittel, Ölbindemittel usw. werden in voller Höhe des jeweiligen Kaufpreises berechnet.

 

Anlagen

-       Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen (Kostenersatzsatzung – FwKostSatzung)

-       Synopse

-       Kalkulation

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen (Feuerwehrkostenersatzsatzung).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung