Problembeschreibung/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum
31. Dezember 2015 i. d. F. vom 28.01.2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2019 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow empfohlen, den Bürgermeister für das
Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.
Anlagen
keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |