Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Stäbelow zum 31.12.2015

Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Stäbelow zum 31.12.2015
Vorlage
VO/FV/40-0635/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28.01.2019 den Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow     zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den  Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2015   i. d. F. vom 28.01.2019   festzustellen.

 

Anlagen

Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2015 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
                Rechenschaftsbericht
                Anlagenübersicht (nur elektronisch)
                Forderungsübersicht (nur elektronisch)
                Verbindlichkeitenübersicht (nur elektronisch)
                Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
                Haushaltsermächtigungen (nur elektronisch)
                Bestimmung des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
                Übersicht über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
 Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 28.01.2019 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 400.060,10 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2015                                                                                    10.724.805,39 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2015                                                                                                        8.262.877,87 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2015 (Nr.37)                                       400.060,10 EUR

 

Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 20115(Nr. 42)                                                                         464.213,44 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 15 Absatz 2 GemHVO-Doppik  i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( x) Keine

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung