Problembeschreibung/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28.01.2019 den Jahresabschluss der Gemeinde
Stäbelow zum 31. Dezember 2015 gemäß
§ 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem
Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl.
Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage
beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen
geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31.
Dezember 2015 i. d. F. vom 28.01.2019 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der
Gemeinde zum 31. Dezember 2015 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Rechenschaftsbericht
Anlagenübersicht
(nur elektronisch)
Forderungsübersicht
(nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht
(nur elektronisch)
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
(nur elektronisch)
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2015 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum
31. Dezember 2015 i. d. F. vom 28.01.2019 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 400.060,10 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2015 10.724.805,39
EUR
Eigenkapital per
31.12.2015 8.262.877,87 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2015 (Nr.37) 400.060,10 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 20115(Nr. 42) 464.213,44 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 15 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
( x) Keine
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |