Problembeschreibung/Begründung:
In der landesplanerischen Stellungnahme vom 21.08.2017 zur Änderung des
B-Plans Nr. 2 hatte das Amt für Raumordnung neben der gleichzeitigen Streichung
der Wohngebietsdarstellung WA 1 (Fahrenholz) aus dem F-Plan auch einen Nachweis
des kommunalen Eigenbedarfs der Wohnbauflächenentwicklung verlangt. Dazu wurde
eine Neubestimmung der Planungsziele für die Einwohnerentwicklung der gesamten
Gemeinde auf der Grundlage der vorliegenden Bevölkerungsprognosen gefordert.
Die daraus abzuleitende Wohnbauentwicklung setzt eine Gesamtbetrachtung und
Darlegung aller bedarfsbildenden wohnungswirtschaftlichen Entwicklungsfaktoren
voraus (Geburten-/Sterbesaldo, Haushaltsgrößen, Zieldefinition zur
Wohnflächenausstattung je Einwohner, Vorstellungen über künftige Wohnformen und
über die Baudichte im Gemeindegebiet, Analyse bestehender Lückenstandorte). Der
bisherige Beschluss vom 18.10.2018, der bzgl. des F-Plans allein auf die
Streichung der Wohngebietsdarstellung WA 1 gerichtet ist, genügt insoweit nicht
den Vorgaben der Landesplanungsbehörde.
Dabei ist auch festzuhalten, dass der wirksame F-Plan aus 1991 sowohl
nach herrschender Rechtsmeinung als auch unter Berücksichtigung der seit seiner
Inkraftsetzung eingetretenen Veränderungen der planrelevanten
Entwicklungsparameter seine Aktualität inzwischen verloren hat und deshalb
nicht mehr aussagekräftig ist. Üblich sind für Flächennutzungspläne
Planungszeiträume von 15 bis 20 Jahren. Auch aus diesem Grund ist eine
Neuaufstellung des F-Plans angezeigt und wird sowohl von der
Landesplanungsbehörde als auch vom Landkreis Rostock erwartet.
Der Gemeinde wird empfohlen, dieser Planungserwartung nachzukommen und
insbesondere die im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 02 geforderten Darlegungen
und Neufestlegungen der Entwicklungsziele vorzunehmen. Dazu ist eine
Neuaufstellung des F-Plans zu veranlassen und bei der Landesplanungsbehörde
anzuzeigen.
Eine auf die geforderte Wohnbau-Bedarfsermittlung sowie auf die Änderung
der Darstellungen GE3 (neu: WA, ggf. MI) bzw. WA 1 (Streichung) beschränkte
Vorentwurfsfassung für eine Änderung des Flächennutzungsplans ist bereits
Gegenstand des Planungsvertrags über die 1. Änderung des B-Plans Nr. 2.
Eine Entscheidung, ob/inwieweit dieses Programm ggf. durch zusätzliche
Entwicklungsabsichten der Gemeinde erweitert werden soll, kann im Zusammenhang
mit der Billigung des Vorentwurfs für die frühzeitige Beteiligung / Scoping
getroffen werden.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den
Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet Ziesendorf neu aufzustellen. |
2. |
Die Neuaufstellung dient einer Zielbestimmung für
die Einwohnerentwicklung der Gemeinde und der Aktualisierung der im
Gemeindegebiet beabsichtigten Wohnbauentwicklung unter Berücksichtigung
vorliegender Bevölkerungsprognosen und der aktuellen wohnungswirtschaftlichen
Entwicklungsfaktoren sowie einer Analyse bestehender Lückenstandorte. |
3. |
Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur
Billigung und ggf. Ergänzung zusätzlicher Planungsziele vorzulegen. |
4. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen. Die Planung ist dem Amt für Raumordnung
unverzüglich anzuzeigen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Witt |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |