Sachverhalt/Sachstandsmitteilung:
Die Verwaltung wurde
durch Herrn Bürgermeister Bull gebeten, den momentanen Stand zu den Überlegungen
innerhalb der Gemeinde zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots an
Kindertagesbetreuungsplätzen zusammenzufassen, um die Mitglieder der
Gemeindevertretung entsprechend zu informieren.
Die
Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.09.2017 das Ziel beschlossen, ein
bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuungsplätzen in der Gemeinde zu
schaffen. Nachdem durch den Kreistag des Landkreises Rostock die
Jugendhilfeplanung 2018 – 2020 beschlossen worden ist, wurde durch das Amt
Warnow-West am 15.01.2018 der Kapazitätsbedarf errechnet und das Ergebnis nebst
Hinweisen dem Bürgermeister übergeben.
Bis 2025 ist ein
jährlich steigender Bedarf von letztendlich 32 Plätzen in der Krippe und der
Kindertagespflege sowie von 43 Plätzen im Kindergarten zu ersehen.
Hierbei muss
allerdings das Elternwahlrecht gesondert bedacht werden. Dieses bedeutet, dass
die Sorgeberechtigten aus individuellen Gründen, wie z. B. Familiensituation,
Arbeitsweg, nachmittagliche Betreuung durch Großeltern, Nutzung der selben
Einrichtung durch Geschwister, bewusst eine Einrichtung außerhalb der Gemeinde
wählen. Daneben ist auch zu berücksichtigen, dass - wie in der aktuellen
Situation - mangels freier Plätze die Wahl auf eine andere Kita fallen kann.
Aufgrund der Verschiedenheit der Gründe bei Ausübung des Elternwahlrechts kann
folglich nicht von einer festen Größe ausgegangen werden. Die Inanspruchnahme
einer fremden Einrichtung liegt im Bereich Krippe bei etwa 30%, im Bereich
Kindergarten bei etwa 50%.
Die Kapazität in
der Kita „Kindertraum“ beläuft sich auf 10 Krippen- und 30 Kindergartenplätze,
mit Ausnahmegenehmigung befristet bis August 2020 dürfen momentan 16
Krippenkinder betreut werden.
Ausgehend von den
derzeit üblichen Gruppengrößen von 6 Krippen- und 15 Kindergartenkindern wäre
die Schaffung von drei weiteren Krippengruppen mit 18 Plätzen und einer
weiteren Kindergartengruppe mit 15 Plätzen bedarfsgerecht.
Für ein solches
Bauwerk ist von einer Nutzungsgrundfläche für Gruppenräume, Gruppennebenräume,
Schlafräume, Garderobe und Sanitär von mindestens 220 m² auszugehen, zzgl.
Flurflächen je nach Zuschnitt von ca. 45 m², eines möglichen Mehrzweckraumes
(ca. 45 m²) sowie ggf. einer kleinen Küche (ca. 10 m²), eines Erzieherraumes
und einer Personaltoilette (ca. 15 m²), so dass momentan ca. 335 m²
Flächenbedarf anzusetzen wäre.
Durch das Jugendamt
des Landkreises Rostock erfolgte am 21.03.2018 eine örtliche Prüfung der
Einrichtung. Hierbei wurde durch Vertreter der Gemeinde die Absicht
signalisiert, eine räumliche Entlastung vorzunehmen. Der Ausschuss für Schule,
Jugend, Kultur, Sport und Soziales hat sich in seinen Sitzungen am 06.03.2018
sowie am 03.09.2018 mit der Thematik befasst und empfiehlt die
Kindertagesstätte zu erweitern und Mittel für eine Planung bereitzustellen,
eine Arbeitsgruppe für ein solches Projekt zu bilden und Fördermittel für die
nächste Förderperiode ab 2020 zu beantragen.
Im Entwurf des Haushalts für 2019 sind Mittel für eine Planung nicht eingestellt, zunächst bedarf es einer Konkretisierung eines möglichen Planungsauftrages um auf dieser Grundlage den erforderlichen Finanzbedarf ermitteln zu können.
Anlagen:
ohne