Information zu einem bedarfsgerechten Angebot an Kindertagesbetreuungsplätzen

Betreff
Information zu einem bedarfsgerechten Angebot an Kindertagesbetreuungsplätzen
Vorlage
IV/OS/40-0631/2018
Aktenzeichen
II
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt/Sachstandsmitteilung:

 

Die Verwaltung wurde durch Herrn Bürgermeister Bull gebeten, den momentanen Stand zu den Überlegungen innerhalb der Gemeinde zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesbetreuungsplätzen zusammenzufassen, um die Mitglieder der Gemeindevertretung entsprechend zu informieren.

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.09.2017 das Ziel beschlossen, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuungsplätzen in der Gemeinde zu schaffen. Nachdem durch den Kreistag des Landkreises Rostock die Jugendhilfeplanung 2018 – 2020 beschlossen worden ist, wurde durch das Amt Warnow-West am 15.01.2018 der Kapazitätsbedarf errechnet und das Ergebnis nebst Hinweisen dem Bürgermeister übergeben.

 

Bis 2025 ist ein jährlich steigender Bedarf von letztendlich 32 Plätzen in der Krippe und der Kindertagespflege sowie von 43 Plätzen im Kindergarten zu ersehen.

Hierbei muss allerdings das Elternwahlrecht gesondert bedacht werden. Dieses bedeutet, dass die Sorgeberechtigten aus individuellen Gründen, wie z. B. Familiensituation, Arbeitsweg, nachmittagliche Betreuung durch Großeltern, Nutzung der selben Einrichtung durch Geschwister, bewusst eine Einrichtung außerhalb der Gemeinde wählen. Daneben ist auch zu berücksichtigen, dass - wie in der aktuellen Situation - mangels freier Plätze die Wahl auf eine andere Kita fallen kann. Aufgrund der Verschiedenheit der Gründe bei Ausübung des Elternwahlrechts kann folglich nicht von einer festen Größe ausgegangen werden. Die Inanspruchnahme einer fremden Einrichtung liegt im Bereich Krippe bei etwa 30%, im Bereich Kindergarten bei etwa 50%.

 

Die Kapazität in der Kita „Kindertraum“ beläuft sich auf 10 Krippen- und 30 Kindergartenplätze, mit Ausnahmegenehmigung befristet bis August 2020 dürfen momentan 16 Krippenkinder betreut werden.

Ausgehend von den derzeit üblichen Gruppengrößen von 6 Krippen- und 15 Kindergartenkindern wäre die Schaffung von drei weiteren Krippengruppen mit 18 Plätzen und einer weiteren Kindergartengruppe mit 15 Plätzen bedarfsgerecht.

Für ein solches Bauwerk ist von einer Nutzungsgrundfläche für Gruppenräume, Gruppennebenräume, Schlafräume, Garderobe und Sanitär von mindestens 220 m² auszugehen, zzgl. Flurflächen je nach Zuschnitt von ca. 45 m², eines möglichen Mehrzweckraumes (ca. 45 m²) sowie ggf. einer kleinen Küche (ca. 10 m²), eines Erzieherraumes und einer Personaltoilette (ca. 15 m²), so dass momentan ca. 335 m² Flächenbedarf anzusetzen wäre.

 

Durch das Jugendamt des Landkreises Rostock erfolgte am 21.03.2018 eine örtliche Prüfung der Einrichtung. Hierbei wurde durch Vertreter der Gemeinde die Absicht signalisiert, eine räumliche Entlastung vorzunehmen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales hat sich in seinen Sitzungen am 06.03.2018 sowie am 03.09.2018 mit der Thematik befasst und empfiehlt die Kindertagesstätte zu erweitern und Mittel für eine Planung bereitzustellen, eine Arbeitsgruppe für ein solches Projekt zu bilden und Fördermittel für die nächste Förderperiode ab 2020 zu beantragen.

 

Im Entwurf des Haushalts für 2019 sind Mittel für eine Planung nicht eingestellt, zunächst bedarf es einer Konkretisierung eines möglichen Planungsauftrages um auf dieser Grundlage den erforderlichen Finanzbedarf ermitteln zu können.

Anlagen:

ohne