Problembeschreibung/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow
zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 26.11.2018 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der
Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2018 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow empfohlen, die Bürgermeisterin für das
Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.
Anlagen
keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V
die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |