Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2015

Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2015
Vorlage
VO/FV/50-0445/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 26.11.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow     zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 26.11.2018 festzustellen.

 

Anlagen

Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2015 bestehend aus

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

Teilrechnungen (nur elektronisch)

Bilanz

Anhang mit Anlagen

                Rechenschaftsbericht

                Anlagenübersicht (nur elektronisch)

                Forderungsübersicht (nur elektronisch)

Verbindlichkeitenübersicht (nur elektronisch)

Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen (nur elektronisch)

Bestimmung des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)

Übersicht über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 26.11.2018   fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 197.389,17 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2015                                                                                    5.226.155,43 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2015                                                                                                      3.940.411,04 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2015  (Nr.37)                                    197.389,17 EUR

 

Finanzmittelüberschuss/- Finanzmittelfehlbetrag

in der Finanzrechnung 2015 (Nr. 42)                                                                        257.781,31 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 15 Absatz 2 GemHVO-Doppik  i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.

 

Finanzielle Auswirkungen

 (x ) Keine

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeisterin

 

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung