Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3
Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die
Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die
Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die
über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/ Aufwendungen ergaben sich im Zuge der
Abschlussarbeiten. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus,
dass die Abschreibungen zur Haushaltsplanung nur geschätzt werden konnten. Die
tatsächlichen Werte werden erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses
ermittelt.
Die Deckung der
überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge bzw.
Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gegeben.
Die
Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert
erläutert.
Anlagen
Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt Haushaltsüberschreitungen im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 2 8.407,66 EUR
über/-außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 3 21.479,66
EUR
über/-außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 983,29 EUR
Finanzrechnung
über-/außerplanmäßige
Auszahlungen im Teilhaushalt 3 5.000,00 EUR
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen
Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss“
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Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |