Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen von
100 EUR bis höchstens 1 000 EURO.
Nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.
Um den benannten Beschluss in der Gemeindevertretersitzung am 28.11.2018 zu fassen, muss die Gemeindevertretung diese Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die auf den
Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall
wieder an sich zu ziehen:
- Beschluss
zur Annahme einer Spende/Zuwendung (Einmalzahlung)
In Höhe von 200,00 EUR
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |