Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Betreff
Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit
Vorlage
VO/AV/40-0629/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Gemäß § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen von

100 EUR bis höchstens 1 000 EURO.

 

Nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.

 

Um den benannten Beschluss in der Gemeindevertretersitzung am 28.11.2018 zu fassen, muss die Gemeindevertretung diese Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.

 

 

 

Anlagen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

 

 

-       Beschluss zur Annahme einer Spende/Zuwendung (Einmalzahlung)

In Höhe von 200,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung