Problembeschreibung/Begründung:
Nach § 3, Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) wird mit der Festlegung des Wahltages für die Wahl ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister gleichzeitig über den Termin einer möglichen Stichwahl entschieden. Diese findet zwei Wochen später statt; die Vertretung kann diesen Termin durch einen Beschluss um bis zu zwei Wochen verschieben.
Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 würde die Stichwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters auf den Pfingstsonntag (09.06.2019) fallen. Durch die Feiertage und das lange Wochenende wäre in diesem Fall mit einer geringen Wahlbeteiligung zu rechnen.
Da die Möglichkeit zur Verschiebung des Stichwahltermins gesetzlich bei den Gemeindevertretungen verblieben ist, die Gemeinden die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses und der Gemeindewahlleitung aber auf das Amt übertragen haben, bitten wir alle amtsangehörigen Gemeinden dringend unserer Empfehlung zu folgen und den Termin für eine mögliche Stichwahl einheitlich auf den 16. Juni 2019 festzusetzen, um die Kosten und den Organisationsaufwand möglichst gering zu halten.
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt, als Termin für eine mögliche Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin den 16. Juni 2019 festzulegen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine
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entfällt________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |