Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Betreff
Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Vorlage
VO/AV/30-0750/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Bei Kommunalwahlen bestimmt gemäß § 61 (3) des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) M-V

die Gemeindevertretung über die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche.

 

Gemäß § 61 (2) LKWG M-V können Wahlgebiete mit bis zu 25.000 Einwohnern in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Für die Einwohnerzahl ist der vom Innenministerium nach § 60 (5) LKWG M-V festgesetzte Stichtag maßgeblich. Die Gemeinde hat aktuell 2.563 Einwohner und ist damit ein relativ kleines Wahlgebiet, daher empfehlen wir, die Wahl in einem Wahlbereich durchzuführen. Die Wahlvorschläge sind dann für den gesamten Wahlbereich gültig und die Stimmzettel enthalten alle für den Wahlbereich zugelassenen Bewerber. Somit entfällt eine prozentuale Verteilung der Sitze auf einzelne Wahlbereiche.

Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke bleibt davon unberührt.

Es werden wie gewohnt 2 Wahllokale zur Stimmabgabe eingerichtet.

 

 

 

 

Anlagen: keine  

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 im Wahlgebiet der Gemeinde einen Wahlbereich zu bilden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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entfällt_________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung