Problembeschreibung/Begründung:
Nach § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) werden die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen von den Vertretungen gewählt.
Da die amtsangehörigen Gemeinden die Aufgaben der Gemeindewahlleitung auf das Amt übertragen haben, ist die Gemeindewahlleitung und deren Stellvertretung vom Amtsausschuss zu wählen.
Auf Grund der Tatsache, dass Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen diese Aufgabe nicht wahrnehmen dürfen, ist es zweckmäßig, Mitarbeiter des Amtes für diese Funktion zu wählen. Da die Leitende Verwaltungsbeamtin, Frau Hildegard Schulz, während der neuen Legislaturperiode aus dem Dienst ausscheidet, werden ihr Stellvertreter, Herr Jörg Blotenberg, und die derzeitige stellvertretende Gemeindewahlleiterin, Frau Edda Dembski, für diese Funktionen vorgeschlagen.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
wählt Herrn Jörg Blotenberg (FBL Bürgerdienste, stellv. LVB) zum
Gemeindewahlleiter und Frau Edda Dembski (FDL Allgemeine Verwaltung) zur
stellvertretenden Gemeindewahlleiterin.
Finanzielle
Auswirkungen
Keine
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entfällt_____________________ |
Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit LVB´in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |