Wahl der Gemeindewahlleitung und deren Stellvertretung

Betreff
Wahl der Gemeindewahlleitung und deren Stellvertretung
Vorlage
VO/AV/10-0419/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Nach § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) werden die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen von den Vertretungen gewählt.

Da die amtsangehörigen Gemeinden die Aufgaben der Gemeindewahlleitung auf das Amt übertragen haben, ist die Gemeindewahlleitung und deren Stellvertretung vom Amtsausschuss zu wählen.

 

Auf Grund der Tatsache, dass Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen diese Aufgabe nicht wahrnehmen dürfen, ist es zweckmäßig, Mitarbeiter des Amtes für diese Funktion zu wählen. Da die Leitende Verwaltungsbeamtin, Frau Hildegard Schulz, während der neuen Legislaturperiode aus dem Dienst ausscheidet, werden ihr Stellvertreter, Herr Jörg Blotenberg, und die derzeitige stellvertretende Gemeindewahlleiterin, Frau Edda Dembski, für diese Funktionen vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

Anlagen

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss wählt Herrn Jörg Blotenberg (FBL Bürgerdienste, stellv. LVB) zum Gemeindewahlleiter und Frau Edda Dembski (FDL Allgemeine Verwaltung) zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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entfällt_____________________

Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

LVB´in

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung