Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2014

Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2014
Vorlage
VO/FV/40-0623/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 29.10.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Feststellungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 29.10.2018 festzustellen.

 

Anlagen

Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2014 bestehend aus

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

Teilrechnungen (nur elektronisch)

Bilanz

Anhang mit Anlagen

                Rechenschaftsbericht

                Anlagenübersicht (nur elektronisch)

                Verbindlichkeitenübersicht (nur elektronisch)

Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen (nur elektronisch)

Bestimmung des Vortrages für die Finanzrechnung (nur elektronisch)

Übersicht über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 29.10.2018 fest. Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 303.391,76 EUR wird gemäß § 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2014                                                                                                   10.298.886,45 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2014                                                                                                                        7.862.835,62 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2014 (Nr.37)                                                       303.391,76 EUR

 

Finanzmittelüberschuss/-Fehlbetrag in der Finanzrechnung 2014 (Nr. 42)               160.352,12 EUR

 

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 15 Abs. 2 GemHVO-Doppik ist gegeben.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung