Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 29.10.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Feststellungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 29.10.2018 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2014 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Rechenschaftsbericht
Anlagenübersicht (nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht (nur elektronisch)
Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen (nur elektronisch)
Bestimmung des Vortrages für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2014 i. d. F. vom 29.10.2018 fest. Der ausgewiesene und festgestellte
Jahresüberschuss in Höhe von 303.391,76 EUR wird gemäß § 44 Abs. 5
GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2014 10.298.886,45
EUR
Eigenkapital per
31.12.2014 7.862.835,62 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2014 (Nr.37) 303.391,76 EUR
Finanzmittelüberschuss/-Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2014 (Nr. 42) 160.352,12 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 15 Abs. 2 GemHVO-Doppik ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |