Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs.3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Auszahlungen/Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus, dass die Abschreibungen zur Haushaltsplanung nur geschätzt werden können. Die tatsächlichen Werte werden erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses ermittelt.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge und Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gegeben.
Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der
Anlage detailliert erläutert.
Anlage
Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2014
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt Haushaltsüberschreitungen
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 1 50,00 EUR
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 2 27.452,14
EUR
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 3 52.539,95
EUR
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 15.876,39
EUR
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen
Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2014
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |