Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung hat
am 29.06.2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10
"Oberhagen" beschlossen. Der Entwurf der vorliegenden Planung wurde am 05.
April 2018 von der Gemeindevertretung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung fand zwischen dem
14. Mai 2018 und dem 15. Juni 2018 im Amt Warnow-West statt.
Mit der 2. Änderung des
Bebauungsplanes soll innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes Nr. 11 der
Ursprungsplanung die Baugrenze des östlichen Baufeldes nach Westen erweitert
werden, um eine bessere Ausnutzung des Grundstücks zu ermöglichen. Das alte
Wohn- und Scheunengebäude wurde bereits beseitigt, um eine angepasste und
zeitgemäße Nutzung für eine Einfamilienhausbebauung zu ermöglichen.
Die Untere Naturschutzbehörde des
Landkreises Rostock merkte an, dass die künftig als fortfallend geplante Esche
im Zentrum des Plangebietes gemäß § 18 Naturschutzausführungsgesetz M-V
geschützt und nicht Bestandteil eines Hausgartens sei. Der Fällantrag für den
durch einen Sturm geschädigten Baum wurde bereits beim zuständigen Landkreis
Rostock gestellt. Außerdem wurden aufgrund des Widerspruchs der Hanse- und
Universitätsstadt Rostock in der Begründung Aussagen zu aktuellen
raumordnerischen Belangen ergänzt.
Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und die vorgeschlagene Abwägung dazu
sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Nach dem Satzungsbeschluss ist die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
1
Abwägung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
10
2
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10,
Bearbeitungsstand 15.08.2018
3
Begründung, Bearbeitungsstand 15.08.2018
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 sowie die während der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage 1.
2. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, ist das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" gemäß § 10 i.V.m. § 13a BauGB als Satzung (s. Anlage 2).
4. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 wird gebilligt (s. Anlage 3).
5. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
6. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |