Problembeschreibung/Begründung:
Der Entwurf der FNP-Änderung
vom 30.03.2017/07.08.2017 durchlief im August/September 2017 die öffentliche
Auslegung und die Behördenbeteiligung. Im Ergebnis wurden
Bauflächenreduzierungen und Änderungen des gepl. Nutzungsspektrums vorgenommen
(2. Entwurf der FNP-Änderung vom 28.02.2018). Dies erforderte eine ergänzende
Beteiligung der Betroffenen (Mai/Juni 2018).
Mit dem vorliegenden
Beschlussvorschlag ist über die in beiden Beteiligungsverfahren eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger und der Behörden abschließend zu entscheiden.
Das Amt für Raumordnung hat
der Planfassung gem. 2. Entwurf zugestimmt.
Die HRO äußert weiterhin
Bedenken gegen die geplante Wohnbauentwicklung, gegen die mit Rostocker
Gewerbeentwicklungen konkurrierende Gewerbeflächendarstellung und gegen das
Sondergebiet Nahversorgung. Diese werden im Entscheidungsvorschlag teilweise
berücksichtigt. Insbesondere die Rechtmäßigkeit der Entscheidung gegen die
angeregte Begrenzung der Wohnbauentwicklung auf 60 WE muss der abschließenden
Prüfung im Genehmigungsverfahren durch den Landrat überlassen bleiben.
Die Bedenken des Landkreises
gegen Bauflächendarstellungen im LSG „Kühlung“ sind in der Planung
berücksichtigt und stellen damit kein Genehmigungsrisiko mehr dar.
Der Kreisverband der
Gartenfreunde e.V. wie auch einzelne privat Betroffene bleiben mit ihren
Bedenken gegen die Baufläche W11 unberücksichtigt.
Aus der Einwohnerschaft der
Gemeinde werden gehäuft grundsätzliche Fragen der Gemeindeentwicklung
angesprochen (Suburbanisierung vs. dörfl. Entwicklung, dörfliche
Umstrukturierung Elmenhorst), die nicht Gegenstand des lfd. Änderungsverfahrens
mit punktuellen Problemstellungen waren und deshalb i. W. unberücksichtigt
bleiben. Deutlich wird jedoch ein Diskussionsbedarf zu Neubetrachtungen über
eine zukunftsweisende Gemeindeentwicklung (z.B. Anl. 1, B05).
Die ebenfalls mehrfach
vorgetragenen Bedenken gegen die Darstellung einer Nahversorgungsfläche in
Lichtenhagen wurden mit der flächen- und nutzungsmäßig reduzierten
Plandarstellung (SO/NV) und entsprechenden Texterläuterungen teilweise
berücksichtigt (sh. Anl. 1, B02 und Anl.
3, S. 24).
Für die weiterführenden
Planungen zur Umsetzung der Baugebiete W13, 14 und SO/FH in Elmenhorst wird auf
die vorgetragenen Bedenken gegen die Verkehrsanbindung zwischen Hauptstr. 37
und 38 hingewiesen (vgl. Anl. 1, B27, 44).
Auf die aufgeworfene
Fragestellung zu einem Grundstücksankauf am Sanddornweg von der Gemeinde und
den zugehörigen Entscheidungsvorschlag wird wegen der weiteren Verfahrensweise
und zusätzlichen Entscheidungsbedarfs aufmerksam gemacht (sh. Anl. 1, B16, 17).
Zu den eingegangenen
Stellungnahmen (Entwurf, 2. Entwurf) wird ein Vorschlag für eine
Abwägungsentscheidung vorgelegt. Die zur Feststellung vorgelegte abschließende
Planfassung der 1. Änderung des FNP 2004 nebst zugehöriger Begründung
berücksichtigt diesen Abwägungsvorschlag bereits.
Anlagen
Abwägungsergebnis
Planzeichnung
Begründung
Beschlussvorschlag:
1.
Die zum Entwurf
und zum 2. Entwurf der 1. Änderung des FNP 2004 abgegebenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, der
Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und
gem. Anlage 1 berücksichtigt. Die
Abwägungsentscheidung vom 30.03.2017 gilt darüber hinaus fort. 2. |
Die 1. Änderung
des Flächennutzungsplans 2004 wird hiermit beschlossen (Anlage 2). Die zugehörige
Begründung wird gebilligt (Anlage 3). 3. |
Die 1. Änderung
des Flächennutzungsplans 2004 ist beim Landrat zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekannt zu machen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |