Problembeschreibung/Begründung:
Die Ev.-Luth.
Kirchengemeinde Lichtenhagen beantragt mit Schreiben vom 04.09.2018 einen
Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR) für die Deckung der Kosten zur Durchführung
dringend notwendiger Baumpflegemaßnahmen auf dem kirchlichen Friedhof in
Lichtenhagen.
Dem Antrag
der Kirche liegen drei Kostenangebote bei; das günstigste Angebot ist von der
Firma Weymann GbR aus Westenbrügge mit einer Angebotssumme i. H. v. 22.280,37
EUR – diese Firma möchte die Kirche auch beauftragen.
Der Antrag
resultiert aus stattgefundenen Gesprächen zwischen Vertretern der Gemeinde und
des Kirchengemeinderates zur Finanzierung des kirchlichen Friedhofs in
Lichtenhagen. Im Ergebnis der Beratung und Prüfung einer hierbei vom
Friedhofsträger vorgelegten Einnahmen-Ausgaben-Überschuss/ Fehlbetrags-Rechnung
einigte man sich darauf, dass die Kirche eine solche finanzielle Belastung, wie
es die anstehenden Baumpflegemaßnahmen erfordern, nicht allein tragen kann.
Daraus leitet die Kirche nun die Bitte um Unterstützung bei ihrem Vorhaben der
Baumpflege ab.
Sowohl
Finanzausschuss als auch Hauptausschuss der Gemeinde haben bereits über o. g.
Antrag beraten. Mit Blick darauf, dass die Einrichtung und Unterhaltung von
Friedhöfen auch eine öffentliche Aufgabe der Gemeinden ist (s. d. § 14 Abs. 2
BestattG M-V), wird der Gemeindevertretung empfohlen, der Kirchengemeinde eine
Zuwendung in Höhe von 20.000 EUR zu gewähren.
Im Haushalt 2018
der Gemeinde stehen im Produktsachkonto 29100.5419000 zurzeit Mittel i. H. v.
500,00 EUR zur Verfügung, die jedoch für einen anderen Zweck bestimmt sind.
Insofern macht sich
die Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich. Gemäß Hauptsatzung
wäre für die Entscheidung hierüber der Hauptausschuss zuständig (Wertgrenze
5.000 -25.000 €). Die Ladungsfrist für die in Frage kommende Sitzung war jedoch
bereits abgelaufen und somit die Zusendung der Unterlagen nicht mehr
fristgerecht möglich.
Man entschied sich
daher, so zu verfahren, dass die Entscheidung über den Antrag und die
Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe in der nächsten öffentlichen Sitzung der
Gemeindevertretung am 27.09.2018 erfolgen sollte. Hierzu ist die Rückholung der
auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit auf die
Gemeindevertretung erforderlich. Ein entsprechender Beschluss dazu findet sich
in TOP 10 der Tagesordnung zu dieser GV-Sitzung.
Die Deckung des
Mehrbedarfs der überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 20.000 EUR könnte aus
verfügbaren Mitteln des Produktsachkontos 61100.54421000 (Kreisumlage)
erfolgen, weil der Umlagebeitrag an den Landkreis Rostock niedriger festgesetzt
wurde, als ursprünglich vorgesehen.
Gemäß § 50 KV M-V
sind überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen nur zulässig, wenn sie
unabweisbar und unvorhergesehen sind sowie deren Deckung gewährleistet ist.
Diese drei
Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt, sodass die
Gemeindevertretung über den Antrag der Kirche und die daraus resultierende
überplanmäßige Ausgabe entscheiden kann.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt eine überplanmäßige
Ausgabe im Produktsachkonto 29100.54190000 (Zuschuss Kirchen) in Höhe von
20.000 EUR zur Gewährung einer Zuwendung an die ev.-luth. Kirchengemeinde
Lichtenhagen für Baumpflegemaßnahmen auf dem kirchlichen Friedhof in
Lichtenhagen.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt vollumfänglich aus noch verfügbaren Mitteln im Produktsachkonto 61100.54421000 (Kreisumlage).
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( x ) Ja, abweichend
vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
_________________ |
___________________________ |
_____________________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |