Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe zur Gewährung einer Zuwendung an die Kirche

Betreff
Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe zur Gewährung einer Zuwendung an die Kirche
Vorlage
VO/OS/20-0890/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lichtenhagen beantragt mit Schreiben vom 04.09.2018 einen Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR) für die Deckung der Kosten zur Durchführung dringend notwendiger Baumpflegemaßnahmen auf dem kirchlichen Friedhof in Lichtenhagen.

Dem Antrag der Kirche liegen drei Kostenangebote bei; das günstigste Angebot ist von der Firma Weymann GbR aus Westenbrügge mit einer Angebotssumme i. H. v. 22.280,37 EUR – diese Firma möchte die Kirche auch beauftragen.

 

Der Antrag resultiert aus stattgefundenen Gesprächen zwischen Vertretern der Gemeinde und des Kirchengemeinderates zur Finanzierung des kirchlichen Friedhofs in Lichtenhagen. Im Ergebnis der Beratung und Prüfung einer hierbei vom Friedhofsträger vorgelegten Einnahmen-Ausgaben-Überschuss/ Fehlbetrags-Rechnung einigte man sich darauf, dass die Kirche eine solche finanzielle Belastung, wie es die anstehenden Baumpflegemaßnahmen erfordern, nicht allein tragen kann. Daraus leitet die Kirche nun die Bitte um Unterstützung bei ihrem Vorhaben der Baumpflege ab.

 

Sowohl Finanzausschuss als auch Hauptausschuss der Gemeinde haben bereits über o. g. Antrag beraten. Mit Blick darauf, dass die Einrichtung und Unterhaltung von Friedhöfen auch eine öffentliche Aufgabe der Gemeinden ist (s. d. § 14 Abs. 2 BestattG M-V), wird der Gemeindevertretung empfohlen, der Kirchengemeinde eine Zuwendung in Höhe von 20.000 EUR zu gewähren.

 

Im Haushalt 2018 der Gemeinde stehen im Produktsachkonto 29100.5419000 zurzeit Mittel i. H. v. 500,00 EUR zur Verfügung, die jedoch für einen anderen Zweck bestimmt sind.

 

Insofern macht sich die Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich. Gemäß Hauptsatzung wäre für die Entscheidung hierüber der Hauptausschuss zuständig (Wertgrenze 5.000 -25.000 €). Die Ladungsfrist für die in Frage kommende Sitzung war jedoch bereits abgelaufen und somit die Zusendung der Unterlagen nicht mehr fristgerecht möglich.

Man entschied sich daher, so zu verfahren, dass die Entscheidung über den Antrag und die Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe in der nächsten öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 27.09.2018 erfolgen sollte. Hierzu ist die Rückholung der auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit auf die Gemeindevertretung erforderlich. Ein entsprechender Beschluss dazu findet sich in TOP 10 der Tagesordnung zu dieser GV-Sitzung.

 

Die Deckung des Mehrbedarfs der überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 20.000 EUR könnte aus verfügbaren Mitteln des Produktsachkontos 61100.54421000 (Kreisumlage) erfolgen, weil der Umlagebeitrag an den Landkreis Rostock niedriger festgesetzt wurde, als ursprünglich vorgesehen.

 

Gemäß § 50 KV M-V sind überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar und unvorhergesehen sind sowie deren Deckung gewährleistet ist.

Diese drei Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt, sodass die Gemeindevertretung über den Antrag der Kirche und die daraus resultierende überplanmäßige Ausgabe entscheiden kann.

 

Anlagen

 

  1. Antrag vom 04.09.2018 der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lichtenhagen auf Zuschuss zu den Kosten für Baumpflegearbeiten Friedhof Lichtenhagen 

2.    Zustimmung zu einem/einer über- oder außerplanmäßigen Aufwand/-Auszahlung

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 29100.54190000 (Zuschuss Kirchen) in Höhe von 20.000 EUR zur Gewährung einer Zuwendung an die ev.-luth. Kirchengemeinde Lichtenhagen für Baumpflegemaßnahmen auf dem kirchlichen Friedhof in Lichtenhagen.

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt vollumfänglich aus noch verfügbaren Mitteln im Produktsachkonto 61100.54421000 (Kreisumlage).  

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung