Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Betreff
Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit
Vorlage
VO/AV/20-0889/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Laut Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen §4 (3) trifft der Hauptausschuss nach §22 Abs. 4 KV M-V Entscheidungen über die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben innerhalb der Wertgrenzen von 5000 EUR bis 25.000 EUR.

Gemäß § 2 Abs. 2 KV M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.

Um den vorbenannten Beschluss fassen zu können, muss die Gemeindevertretung diese Angelegenheit durch Beschluss wieder an sich ziehen.

 

 

 

Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

 

Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe zur Gewährung einer Zuwendung für die Kirche

 

Finanzielle Auswirkungen

(+) Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung