Problembeschreibung/Begründung:
Laut Hauptsatzung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen §4 (3) trifft der Hauptausschuss nach §22
Abs. 4 KV M-V Entscheidungen über die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben
innerhalb der Wertgrenzen von 5000 EUR bis 25.000 EUR.
Gemäß § 2 Abs. 2 KV M-V kann die Gemeindevertretung
Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine
Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung
sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich
ziehen.
Um den vorbenannten Beschluss fassen zu können, muss die Gemeindevertretung diese Angelegenheit durch Beschluss wieder an sich ziehen.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:
Beschluss einer
überplanmäßigen Ausgabe zur Gewährung einer Zuwendung für die Kirche
Finanzielle
Auswirkungen
(+) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |