Problembeschreibung/Begründung:
Der Schulträger beabsichtigt eine räumliche Erweiterung der Sporthalle, um dadurch weitere Lagermöglichkeiten zu erhalten. Weiterhin werden eine Neugestaltung des Schulhofes sowie eine bauliche Erweiterung der Schule im Zuge der vorgesehenen Neuausrichtung als volle Halbtagsschule angestrebt.
Der Amtsausschuss setzt mit der Mehrheit aller Mitglieder die Umlagegrundlage für Investitionsvorhaben im Benehmen mit den beteiligten Gemeinden fest (§ 146 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V).
Empfehlung:
Der Schul- und
Bauhofausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die Umlagegrundlagen für die
Investitionsvorhaben Anbau Sporthalle, Schulhofgestaltung, Schulerweiterung an
der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow einheitlich wie folgt festzusetzen:
Die Umlagen
berechnen sich aus der Anzahl der Schüler aus der jeweiligen Gemeinde am
Stichtag 30.09.2018 im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl aus den Gemeinden
Kritzmow und Stäbelow.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Umlagegrundlagen bestimmen die Verteilungen der Aufwendungen und
haben deshalb keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.