Problembeschreibung/Begründung:
Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen im Vorwege am 05.04.2018 zugestimmt hat, wurde Herr Sebastian Fietz mehrheitlich hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 06.04.2018 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers).
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Gemeindewehrführer für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.
Nach § 4 Abs. 2 der Feuerwehrenlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung (FwLaufbDgrAusbVO M-V) erhalten gewählte Führungskräfte, wie der Gemeindewehrführer, nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion den Dienstgrad „Brandmeister“. Die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrbeamte erfolgt durch den Bürgermeister (§ 4 Abs. 4 FwLaufbDgrAusbVO M-V).
Anlagen:
- Diensteid
- Ernennungs- und Verleihungsurkunde mit Empfangsbekenntnis
- Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers in Kopie
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Sebastian Fietz unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 27.09.2018 ernannt wird.
Herr Sebastian Fietz erhält für die Funktion des Gemeindewehrführers den Dienstgrad „Brandmeister“.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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_______entfällt___________ |
Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |