Ernennung des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen zum Ehrenbeamten

Betreff
Ernennung des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen zum Ehrenbeamten
Vorlage
VO/OS/20-0875/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen im Vorwege am 05.04.2018 zugestimmt hat, wurde Herr Sebastian Fietz mehrheitlich hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 06.04.2018 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers).

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Gemeindewehrführer für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.

Nach § 4 Abs. 2 der Feuerwehrenlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung (FwLaufbDgrAusbVO M-V) erhalten gewählte Führungskräfte, wie der Gemeindewehrführer, nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion den Dienstgrad „Brandmeister“. Die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrbeamte erfolgt durch den Bürgermeister (§ 4 Abs. 4 FwLaufbDgrAusbVO M-V).

 

 

Anlagen:

-        Diensteid

-        Ernennungs- und Verleihungsurkunde mit Empfangsbekenntnis

-        Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers in Kopie

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Sebastian Fietz unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 27.09.2018 ernannt wird.

Herr Sebastian Fietz erhält für die Funktion des Gemeindewehrführers den Dienstgrad „Brandmeister“.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

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_______entfällt___________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung