Problembeschreibung/Begründung:
In § 44 Abs. 4 KV
M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen geregelt.
Grundsätzlich darf
die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen.
Zuwendungen dürfen
nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot
einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme
oder Vermittlung der Spende entscheidet die Gemeindevertretung, soweit die
Zuwendung die Wertgrenze von 1.000,00 EUR überschreitet. Entscheidungen von 100,00 EUR bis höchstens
1.000 EUR hat die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den
Hauptausschuss und Entscheidungen unter 100,00 EUR auf den Bürgermeister übertragen.
Der Bürgermeister
hat die Angebote der Firma E.DIS Netz GmbH sowie der Firma Verkehrssicherheit
Zelck entgegengenommen, der Gemeinde zum einen eine Einmalzahlung in Höhe von
200,00 EUR bzw. zum anderen eine Aufwandsspende in Höhe von 120,00 EUR für
Zwecke der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde zukommen zu lassen.
Gemäß Hauptsatzung
müsste eigentlich der Hauptausschuss der Gemeinde über die Annahme und die
Vermittlung der Spende bzw. Zuwendung entscheiden.
Da in diesem Jahr
voraussichtlich jedoch keine Sitzung des Hauptausschusses mehr stattfindet,
macht es sich aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich, dass die
Entscheidung über die Annahme der Spende noch in der nächsten öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung am 28.11.2018 erfolgt.
Hierzu ist die Rückholung der auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit auf die Gemeindevertretung erforderlich. Ein entsprechender Beschluss dazu findet sich in der Tagesordnung zu dieser GV-Sitzung.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt, zum einen die Zuwendung (Einmalzahlung) in Höhe
von 200,00 EUR aus dem Regionalfördervertrag „Nbk/Förd/19/2018“ zwischen der
Gemeinde Stäbelow und der Firma E.DIS Netz GmbH sowie zum anderen die
Aufwandsspende der Firma Verkehrssicherheit Zelck in Höhe von 120,00 EUR, gemäß
Verzicht auf Entgelt aus Rechnung-Nr. R – 2180876, zum Zwecke der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde anzunehmen.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
( x ) Ja, abweichend
vom Haushaltsplan
Mehreinnahme in Höhe von 320,00 EUR zu vereinnahmen als sonstige laufende
Erträge im Produkt 28100 (Heimat- und Kulturpflege).
( ) Ja, erstmals in Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |