Beschluss zur Annahme einer Spende / Zuwendung

Betreff
Beschluss zur Annahme einer Spende / Zuwendung
Vorlage
VO/OS/40-0613/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

In § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung der Spende entscheidet die Gemeindevertretung, soweit die Zuwendung die Wertgrenze von 1.000,00 EUR überschreitet.  Entscheidungen von 100,00 EUR bis höchstens 1.000 EUR hat die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss und Entscheidungen unter 100,00 EUR auf den Bürgermeister übertragen.

Der Bürgermeister hat die Angebote der Firma E.DIS Netz GmbH sowie der Firma Verkehrssicherheit Zelck entgegengenommen, der Gemeinde zum einen eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR bzw. zum anderen eine Aufwandsspende in Höhe von 120,00 EUR für Zwecke der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde zukommen zu lassen.

Gemäß Hauptsatzung müsste eigentlich der Hauptausschuss der Gemeinde über die Annahme und die Vermittlung der Spende bzw. Zuwendung entscheiden.

Da in diesem Jahr voraussichtlich jedoch keine Sitzung des Hauptausschusses mehr stattfindet, macht es sich aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich, dass die Entscheidung über die Annahme der Spende noch in der nächsten öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 28.11.2018 erfolgt.

Hierzu ist die Rückholung der auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit auf die Gemeindevertretung erforderlich. Ein entsprechender Beschluss dazu findet sich in der Tagesordnung zu dieser GV-Sitzung.

Anlagen

  1. Rechnung R-2180876 vom 28.08.2018 der Firma Verkehrssicherheit Zelck
  2. Erklärung auf den Verzicht von Entgelten aus Verträgen oder Rechnungen vom 17.09.2018 der Firma Verkehrssicherheit Zelck
  3. Regionalfördervertrag-Nr. Nbk/Förd/19/2018 EDIS Netz GmbH

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, zum einen die Zuwendung (Einmalzahlung) in Höhe von 200,00 EUR aus dem Regionalfördervertrag „Nbk/Förd/19/2018“ zwischen der Gemeinde Stäbelow und der Firma E.DIS Netz GmbH sowie zum anderen die Aufwandsspende der Firma Verkehrssicherheit Zelck in Höhe von 120,00 EUR, gemäß Verzicht auf Entgelt aus Rechnung-Nr. R – 2180876, zum Zwecke der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde anzunehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

Mehreinnahme in Höhe von 320,00 EUR zu vereinnahmen als sonstige laufende Erträge im Produkt 28100 (Heimat- und Kulturpflege).

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung